Uhrmacherhäusl in Giesing: Abriss erneut vor Gericht

Stadt und Anwohner wollen den Wiederaufbau: Der widerrechtliche Abriss des Uhrmacherhäusls beschäftigt jetzt auch den VGH.
John Schneider
John Schneider
|
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
5  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Der Abriss des Uhrmacherhäusls schockte die Menschen im Viertel.
Der Abriss des Uhrmacherhäusls schockte die Menschen im Viertel. © Petra Schramek

Obergiesing - So ganz eindeutig waren die Signale des Senats am Verwaltungsgerichtshof (VGH) am Donnerstag nicht. Und doch finden Angelika Laible und Anton Voglmaier vom Bündnis Heimat Giesing, dass die Verhandlung am VGH in Sachen Uhrmacherhäusl ganz gut gelaufen ist.

Es geht den beiden und vielen anderen Giesingerinnen und Giesingern darum, dass die Lücke in der Oberen Grasstraße, die der illegale Abriss des Uhrmacherhäusls gerissen hat, wieder geschlossen wird. Der Neubau soll in Form und Größe dem Häusl dabei möglichst nahekommen.

Eigentümer: Zum Abrisszeitpunkt "nicht voll zurechnungsfähig"

Das will auch die Stadt. Doch die Sache ist kompliziert. Der Eigentümer sagt, dass er nicht verantwortlich sei. Der Bauunternehmer habe eigenmächtig gehandelt.

Der wiederum erklärt, dass er zum Zeitpunkt des Abrisses nicht voll zurechnungsfähig gewesen sei. Außerdem habe er inzwischen Insolvenz anmelden müssen.

Mahnwache vor der Uhrmacherhäusl-Lücke.
Mahnwache vor der Uhrmacherhäusl-Lücke. © imago images/Michael Westermann

VG: Stadt hat Bescheid an falsche Adresse geschickt

Das Verwaltungsgericht hatte trotzdem entschieden, dass die Stadt den Bescheid an die falsche Adresse geschickt habe. Und entschied pro Eigentümer. Das wollte die Stadt nicht auf sich sitzenlassen und ging in Berufung.

Der Anwalt des Eigentümers kritisiert, dass die Stadt bei ihrem Bescheid an den Eigentümer nicht ausreichend von ihrem Ermessen Gebrauch gemacht hat. Und argumentiert unter anderem, dass ein Wiederaufbau schon deshalb unsinnig sei, weil ein Neubau für den Denkmalschutz immer nur eine Kopie bleiben werde.

Lesen Sie auch

Lesen Sie auch

Lesen Sie auch

Am 30. Juli soll das Urteil fallen

Dem hält die Stadt entgegen, dass es vor allem um den Ensembleschutz gehe. Das Uhrmacherhäusl ist Teil der Feldmüller-Siedlung. In die Lücke sollte daher nur das kommen, was in das Erscheinungsbild dieses Ensembles passt. Es sei auch noch genügend alte Substanz vorhanden.

Der VGH will am 30. Juli entscheiden.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
5 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • Lackl am 24.07.2021 13:49 Uhr / Bewertung:

    Wie kann die Stadt jenem, der dieses Verbechen verursacht hat und sich gegen die Wiedergutmachung des entstandenen Schadens verweigert, weiterhin staädt Großauftrage bekommen. Nie wieder sollte sich so einer an der Stadt bereichern dürfen.

  • Der wahre tscharlie am 23.07.2021 15:59 Uhr / Bewertung:

    "Der (Eigentümer) wiederum erklärt, dass er zum Zeitpunkt des Abrisses nicht voll zurechnungsfähig gewesen sei. Außerdem habe er inzwischen Insolvenz anmelden müssen."

    Das wird ja immer schräger mit dem Uhrmacherhäusl grinsen Zuerst melden alle mit Abriss Involvierten Insolvenz an, jetzt waren sie zum Zeitpunkt nicht mal mehr zurechnungsfähig. grinsen
    Hoffentlich kommt der Eigentümer nicht noch mit einem Attest daher.

  • gast100 am 23.07.2021 10:15 Uhr / Bewertung:

    In anderen Städten wird auch gegen solche Abrissjunkies vorgegangen. Da bekommen die Kommunen immer Recht.
    Was ich ärgerlich finde ist dass der Investor einen riesen Auftrag von der GEWOFAG bekommen hat.

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.