Tierfriedhof Obermenzing wird geschlossen: Tiere umbetten verboten!
Wieder eine schlechte Nachricht zum Tierfriedhof "Letzte Ruhe" in Obermenzing: Bestattete Haustiere dürfen nicht umgebettet werden.
Obermenzing - Die Unsicherheit um den Tierfriedhof "Letzte Ruhe" in Obermenzing nimmt kein Ende. Wie berichtet, läuft der Vertrag zwischen dem Grundstückseigentümer und der Friedhofsbetreiberin am 30. Juni 2020 aus. Die Gräber sollen danach noch fünf Jahre erhalten bleiben. Doch dann werden sie eingeebnet.
Mehrere Dutzend Tierbesitzer, die zum Teil über dieses Datum hinaus Liegestätten bezahlt hatten, hofften nun, sie könnten ihre Lieblinge wenigstens auf einen anderen Tierfriedhof verlegen lassen. Doch daraus wird nichts. Ämter und Verordnungen verbieten das.
Dem Rentner Heinrich R. aus Laim war die letzte Ruhestätte seiner beiden Mops-Lieblinge über 10.000 Euro wert. Das Doppelgrab unweit der Stuttgarter Autobahn schmücken weiße Marmorplatten. Auch eine passende Sitzbank ließ der 80-jährige Rentner anfertigen und aufstellen. Jeden Tag kommt der Mann hierher, um seine toten Vierbeiner, die ihn so lange begleitet hatten, zu besuchen.
Heinrich R. hat für eine Liegezeit bis 2026 bezahlt - nichtsahnend, dass der Friedhof dann nicht mehr existieren würde. Der 80-Jährige fühlt sich betrogen. Das ist die eine Seite. Die andere ist: Er mag sich gar nicht vorstellen, was mit den sterblichen Überresten seiner Möpse passiert, wenn der Friedhof dem Erdboden gleich gemacht wird. "Ich möchte meine Möpse Jenny und Kissa verlegen lassen. Auf das Geld kommt es jetzt auch nicht mehr an", sagte er zur AZ.
Veterinäramt knallhart: Tote Haustiere gelten als Sondermüll
Es ist eine bittere Enttäuschung für den Tierfreund. Denn ein Umbetten von Haustieren ist nicht möglich. Dabei gäbe es bereits einen Experten, der sich darum kümmern wollte: Wolfgang Müller betreibt seit 14 Jahren den Tierfriedhof in Hallbergmoos. "Ich habe in den letzten Wochen etwa 20 bis 30 Anfragen von Betroffenen bekommen. Sie haben mich gefragt, ob ich ihre Tiere exhumieren und auf meinen Friedhof überführen kann."
Wolfgang Müller hätte nicht nur die Tiere umgebettet, sondern wollte auch die Grabsteine, Holzkreuze und Schmuckelemente nach Hallbergmoos transportieren. Es hätte ein kompletter Umzug mehrerer Dutzend Grabstätten werden können.
Doch das Veterinäramt und das Abfallwirtschaftsamt machen ihm einen Strich durch die Rechnung: "Tote Haustiere gelten als Sondermüll. Es ist nicht nur nicht erlaubt, sondern gesetzlich verboten, die bestatteten Tiere wieder auszugraben", sagte er gestern zur AZ.
Gestern hängte er einen Zettel mit der schlechten Neuigkeit auf dem Tierfriedhof aus: "Es tut mir leid, Ihnen keine bessere Nachricht geben zu können, wobei man schon sehen sollte, dass alleine aus Pietätsgründen, die Gräber nicht geöffnet werden sollten. Eine offizielle Erlaubnis ist somit rechtlich nicht zu bekommen."
Und noch eine schlechte Nachricht: Die jetzige Noch-Betreiberin des Friedhofs wollte eigentlich in diesem Jahr noch kleinere Tiere bestatten. Doch laut KVR-Sprecher Johannes Mayer liegt keine gültige Gewerbeerlaubnis vor.
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