Stadt kauft Pilgersheimer Straße 8

Schutz vor Luxussanierung Kündigung: Die Stadt hat bei einem Haus in der Pilgersheimer Straße von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht.
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Gerettet: Das Haus in der Pilgersheimer Straße 8.
ho Gerettet: Das Haus in der Pilgersheimer Straße 8.

Giesing - Gestern gab es in der Vollversammlung die Chance das sozialpolitische Engagement der Stadträtinnen und Stadträte unter Beweis zu stellen. Ein Haus im 18. Stadtbezirk brauchte dringend städtischen Schutz. Und zwar Schutz vor möglichen Luxussanierungen sowie Kündigungen von Mietverträgen wegen Eigenbedarf. Andererseits darf der Kaufpreis nicht weit über dem Verkehrswert liegen. Wenn doch, dann muss es schon gute Gründe geben.

Die gibt es aber in diesem Fall: Das Haus in der Pilgersheimer Straße 8 ist mit seinen Wohnungen, für die in diesem Gebiet typischerweise lebende Bevölkerung, sehr gut geeignet. Es entspricht geradezu den Regeln des Milieuschutzes in Gebieten mit einer Erhaltungssatzung. Das Wohnhaus liegt in einem Gebiet, für das es eine Erhaltungssatzung gibt. So kann die Stadt München ihr Vorkaufsrecht nutzen.

Michael Sporrer, SPD-BA 18 Fraktion: „Wir, die SPD-Fraktion und Ich sind froh, dass die Mieterinnen und Mieter in Ihrem zuhause bleiben können und endlich mal die Option auf ein Vorverkaufsrecht für eine Haus in Untergiesing wahrgenommen werden konnte. Für die Mieterinnen und Mieter, die teilweise schon über 30, 40 und mehr Jahre, in diesem Haus zusammen wohnen und sich dort wohlfühlen, ist dies eine Weihnachtsüberraschung der besonderen Art. Es muss auch in der Zukunft weiterhin konsequent von der Stadt das Vorverkaufsrecht wahrgenommen werden, damit die Mischung der Bewohner im Stadtteil stimmt - und das soll so bleiben!

 

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