Stadt beschließt Ausübung des Vorkaufsrechts
In drei Innenstadtbezirken hat die Stadt am Mittwoch das Vorkaufsrecht für insgesamt 100 Wohnungen beschlossen. Auch in der Schwanthalerhöhe...
Schwanthalerhöhe - Die Vollversammlung des Münchner Stadtrats hat am Mittwoch die Ausübung mehrerer Vorkaufsrechte durch die Stadt München beschlossen, sofern die jetzigen Hauseigentümer der Objekte in Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt, Sendling und Schwanthalerhöhe nicht auf Luxusmodernisierungen verzichten.
Bei drei der Objekte in der Schwanthalerhöhe musste das sogar durch eine sogenannte dringliche Anordnung des Oberbürgermeisters gemäß Art. 38 der Bayerischen Gemeindeordnung vonstatten gehen, denn wegen der äußerst knappen Rechtsfristen war eine Behandlung im Stadtrat nicht mehr möglich.
Ulrike Boesser, kommunalpolitische Sprecherin der SPD-Stadtratsfraktion sagt dazu: "Bis zu 200 Mieter in 100 Münchner Wohnungen auf insgesamt fast 6000 Quadratmetern Wohnfläche werden durch den heutigen Beschluss vor Luxussanierungen geschützt. Die Bewohner leben dort zum Teil seit über 20 Jahren. Ein Mietverhältnis läuft sogar schon ein halbes Jahrhundert."
Der Aufwertungsdruck vor allem in den Innenstadtbezirken soll mit der Erhaltungssatzung und dem Vorkaufsrecht der Stadt gebremst werden.
Mehr Infos zur Erhaltungssatzung gibt es auf www.muenchen.de.
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