Spielende Kinder im Gleis

Am Donnerstagnachmittag musste die Bahnstrecke München – Rosenheim im Bereich des Südrings hinter dem Südbahnhof in Richtung Ostbahnhof gesperrt werden.
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Betreten verboten: Gleisanlagen sind kein Spielplatz!
Bundespolizei/ho Betreten verboten: Gleisanlagen sind kein Spielplatz!

Sendling - Ein Güterzug musste wegen eines der Kinder eine Schnellbremsung einleiten. Lokführer hatten gegen 15:30 Uhr mehrere Kinder in den Gleisen im Bereich des Südbahnhofes wahrgenommen.

Daraufhin wurden die kompletten Gleisanlagen aus und nach Rosenheim gesperrt. Die Kinder waren, nachdem ein Güterzug eine Schnellbremsung eingeleitet hatte, geflüchtet. In der Nähe der Gleisanlagen wurde ein 11-jähriger Junge von einem Anwohner festgehalten und der Polizei übergeben.

Kurz darauf wurden ein 11-jähriges Mädchen und ein 10- jähriger Junge ermittelt. Alle besuchen die selbe Schule.

Die Gleissperrung dauerte eine knappe halbe Stunde und führte zu erheblichen Behinderung des Zug- und SBahnverkehrs am Beginn des Feierabendverkehrs.

Ermittlungen wegen Gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr wurden eingeleitet, werden wegen der Strafunmündigkeit der Kinder jedoch ohne Folgen bleiben.

Allerdings müssen die Erziehungsberechtigten mit zivilrechtlichen Ansprüchen der Bahn rechnen. Die Kinder, die sich der Gefahren, der sie sich ausgesetzt hatten, nicht bewusst waren, wurden von der Bundespolizei zu den Eltern verbracht.

Diese waren vom Aufenthaltsort ihrer Kinder überrascht; dabei allerdings auch sehr einsichtig. Es überwog die Freude, dass „nichts“ passiert sei.

Die Bundespolizei warnt in diesem Zusammenhang vor dem Spielen in Gleisanlagen.

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