So geht's mit dem Hans-Sieber-Haus weiter

Allach-Untermenzing - Stadtrat Josef Schmid (CSU) hat bei der Stadt nachgehakt, wie es mit dem Hans-Sieber-Haus weitergeht. Lesen Sie hier die Anfrage in Ausschnitten:
„Wegen des baulichen Zustandes war geplant, das Hans-Sieber-Haus der MÜNCHENSTIFT gGmbH abzureißen und einen kleineren Ersatzneubau auf dem Gelände zu errichten. Auf den frei werdenden Flächen sollte dann anschließend Wohnungsbau verwirklicht werden. Diese Planungen riefen massive Kritik hervor, weil dadurch die Kapelle durch einen räumlich viel kleineren, bekenntnisfreien Andachtsraum ersetzt werden sollte.
Darüber hinaus sollte das Alten-Service-Zentrum an den Oertelplatz verlagert werden und der Theatersaal sowie der Demenzgarten und das Physiotherapiezentrum ersatzlos wegfallen. Da diese sozialen Einrichtungen gerade in dieser Kombination eine wichtige soziale Funktion für Untermenzing erfüllen, sollen sie erhalten bleiben. Der Bezirksausschuss 23 fordert die Erstellung eines Gesamtkonzeptes für das Areal und den gleichen Anteil an Wohnraum für ältere Menschen im Pflegebereich oder als Betreutes Wohnen zu erhalten. Die CSU-Stadtratsfraktion schließt sich dieser Forderung an.
Da jetzt ein privater Investor das geplante Altenheim auf dem Grundstück Franz-Nißl-Straße nicht mehr errichten will, könnte dieses Grundstück für den Ersatzbau des Hans-Sieber-Hauses genutzt werden und für das Grundstück an der Manzostraße ein völlig neues Konzept mit dem Erhalt des ASZ und der weiteren sozialen Einrichtungen sowie dem Betreuten Wohnen entwickelt werden.“
Dazu nimmt Sozialreferentin Brigitte Meier nun Stellung:
Frage 1: Wie ist der aktuelle Sachstand bezüglich Neubau des Hans-Sieber-Hauses?
Antwort: Eine Verlagerung des Standortes des Hans-Sieber-Hauses von der Manzostraße an die Franz-Nißl-Straße hat nicht nur den Vorteil, dass für das Grundstück an der Manzostraße dann eine Neuentwicklung erfolgen kann. Vor allem würde die komplizierte Umsetzung des Neubaus neben dem Bestandsgebäude auf einem sehr engen Bauraum mit erheblichen zusätzlichen Belastungen für Bewohnerinnen und Bewohner und Personal und höheren Kosten entfallen.
Deshalb wurde das Angebot des privaten Investors an die MÜNCHENSTIFT GmbH zum Kauf von Grundstück und Gebäude an der Franz-Nißl- Straße bezüglich seiner Umsetzbarkeit geprüft. Es ist nicht richtig, dass der private Investor das geplante Altenheim nicht mehr errichten will. Er sucht nur einen neuen Käufer und Betreiber, da sich der bisherige Interessent zurückzog. Derzeit werden noch die Modalitäten des Kaufes und vor allem die Finanzierungsmöglichkeiten durch die MÜNCHENSTIFT GmbH abschließend geprüft.
Es ist geplant, dass der Aufsichtsrat der MÜNCHENSTIFT GmbH dieses Thema am 09.10.2013 behandelt. Falls dieser eine endgültige Entscheidung trifft, wird der Stadtrat im Sozialausschuss am 05.12.2013 damit befasst.
Frage 2: Können die berechtigten Forderungen des BA 23 berücksichtigt werden?
Antwort: Derzeit ist es noch zu früh, um das Grundstück an der Manzostraße zu überplanen. Zum einen muss erst abgewartet werden, ob der Kauf der Franz-Nißl-Straße wirklich zu Stande kommt. Wenn dieser scheitert, müsste der Neubau des Hans-Sieber-Hauses auf dem vorhandenen Grundstück an der Manzostraße erfolgen und aufgrund des engen Bauraumes wären zusätzliche soziale Einrichtungen kaum möglich (wie dies bereits mehrfach dargestellt wurde).
Selbst wenn das Grundstück Franz-Nißl-Straße definitiv zur Verfügung steht, muss zunächst der dortige Bebauungsplan fertig gestellt werden (geplant ist dies bis Sommer 2014) und erst dann können die konkreten Baumaßnahmen für einen Neubau beginnen, so dass ein Umzug 2016/17 realistisch ist. Folglich ist noch genügend Zeit, um ein Konzept für das Grundstück an der Manzostraße zu entwickeln und dabei zu prüfen, welche Wohnformen und soziale Einrichtungen dort entstehen können.
Da das Grundstück im Eigentum der Stiftung Fonds Münchener Altenhilfe ist, sind bei der Entwicklung vor allem auch die stiftungsrechtlichen Belange zu berücksichtigen. Das Grundstück muss im Rahmen der wirtschaftlichen Vermögensverwaltung der Stiftung grundsätzlich ordentliche Erträge zur Erfüllung des Stiftungszwecks erwirtschaften.
Frage 3: Wie wird sicher gestellt, dass die Untermenzinger Bevölkerung weiterhin die notwendigen sozialen Einrichtungen wie z.B. das ASZ und den Theatersaal gut erreichen kann?
Antwort: Wie bereits bei der Beantwortung der Frage 2 ausgeführt, werden im Rahmen der Gesamtentwicklung des Grundstücks an der Manzostraße u.a. auch der künftige Standort des Alten- und Service-Zentrums Allach-Untermenzing und die Errichtung eines neues Mehrzweckraumes geprüft. Derzeit kann dazu aber aus den oben genannten Gründen noch keine verbindliche Aussage getroffen werden. Es wird deshalb gebeten, die Stadtratsvorlage, die voraussichtlich im Dezember im Sozialausschuss vorgelegt wird, abzuwarten. Ferner wird zugesichert, dass der Bezirksausschuss 23 in die künftigen Planungen für das Grundstück an der Manzostraße rechtzeitig eingebunden wird.