Skurriler Streit um einen Parkplatz

Angestellter schnappt Anwohner Parkplatz weg, der revanchiert sich und demoliert das Auto.
von  Ralph Hub
Parkplätze wie hier in der Westenriederstraße sind in München oft Mangelware (Symbolbild).
Parkplätze wie hier in der Westenriederstraße sind in München oft Mangelware (Symbolbild). © Bernd Wackerbauer

Untergiesing - Völlig aus dem Ruder gelaufen ist am Montagmorgen in Untergiesing ein Streit zwischen zwei Männern um einen Parkplatz in der Arminiusstraße. Ein Anwohner griff dabei zur Brechstange.

Mit einem Eimer hatte sich ein 49 Jahre alter Parkettleger am Morgen "seinen" Parkplatz vor einem Mietshaus reserviert. Wenig später ging der Ärger los.

Kurz nach 8 Uhr tauchte ein 61-jähriger Angestellter in einem Skoda Rapid auf. Er sah den freien Parkplatz, der Eimer störte den Münchner nicht weiter. Doch der Anwohner verteidigte seinen Parkplatz. Es kam zum Streit zwischen den beiden Männern.

Den Autofahrer kümmerte die Besitzansprüche seines Konkurrenten wenig. Er stellte den Eimer einfach beiseite und parkte dann seinen Wagen ordnungsgemäß ein, sagte Polizeisprecherin Alessa Quintes. Anschließend ging der Mann und ließ den Anwohner stehen.

Reservieren von öffentlichen Parkplätzen ist nicht erlaubt

Der Parkettleger kehrte wenig später zurück, um dem Autofahrer klar zu machen, wer in der Straße das Sagen hat. Mit einer Brechstange fing der 49-Jährige an, auf den Skoda einzudreschen. Nacheinander zertrümmerte der Münchner an dem fremden Auto sämtliche Seitenscheiben und auch die Heckscheibe.

Mehrere Anwohnerinnen verfolgten interessiert das skurrile Spektakel in der Arminiusstraße und verständigten die Polizei. Streifenbeamte erwischten den randalierenden Handwerker wenig später auf der Straße. Die Brechstange hatte er noch bei sich. Sie wurde als Beweismittel sichergestellt. Der 49-Jährige wurde angezeigt. Gegen ihn wird wegen Sachbeschädigung ermittelt. Der Schaden an dem demolierten Auto wird auf rund 1.500 Euro geschätzt.

Übrigens: Im Gegensatz zu Sonnenliegen am Pool, die manche Urlauber gerne mit einem Handtuch für sich reservieren, ist das selbe Prozedere bei Parkplätzen auf öffentlichem Grund nicht gestattet. Polizeisprecherin Alessa Quintes: "Lediglich auf seinem privaten Grundstück darf man als Eigentümer bestimmen, ob und wer dort mit einem Auto parken darf.

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