Sex mit Häftlingen: Zwei Jahre, neun Monate Haft

Eine Psychologin (50) schmuggelte zwei Handys nach Stadelheim und hatte Sex mit Häftlingen - nun wurde die Frau verurteilt.
John Schneider |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Handy gegen Sex: Die 50-Jährige muss ins Gefängnis.
AZ-Fotomontage/dpa/ho Handy gegen Sex: Die 50-Jährige muss ins Gefängnis.

München - Verurteilt und doch auf freiem Fuß: Die Stadelheimer Anstaltspsychologin Kerstin S. (50) wurde wegen sexuellen Missbrauchs von Gefangenen in 25 Fällen und einem Fall von Bestechlichkeit zu zwei Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt. Verteidiger Alexander Eckstein kündigte Berufung gegen das Urteil an.

Seine Mandantin darf aber bis zu ihrem Haftantritt in Freiheit bleiben. Der Haftbefehl wurde aufgehoben.

Kerstin S. hatte einen Großteil der Vorwürfe bestritten. Aus den eingeschmuggelten Handys habe sie nie einen finanziellen Vorteil gezogen, erklärte sie vor Gericht. Mit dem zweiten Häftling habe sie auch nie geschlafen. Es habe nur Petting und „manuelle Befriedigung“ zwischen ihr und dem 25-Jährigen gegeben, beteuerte die Angeklagte. Sie gab aber die langjährige Beziehung zum Ex-Häftling Mustafa P. (40, Name geändert) zu, der wegen Drogengeschäften einsaß.

„Sie haben ihre Stellung als Anstaltspsychologin ausgenutzt“, erklärte Richterin Sabine Grommes. Außerdem habe sie sich einmal bestechen lassen und für die Liebesdienste des Gefangenen ein Handy nach Stadelheim geschmuggelt.

Sie sprach die 50-Jährige aber in vier weiteren Fällen der Bestechlichkeit frei. Zu zweifelhaft schienen ihr die Aussagen des Kronzeugen der Staatsanwaltschaft.

Dieser Häftling hatte im August 2013 den Stein ins Rollen gebracht. Als man ihm beim Telefonieren mit dem Handy erwischte, packte er aus. Er verriet das Versteck von zwei Nachschlüsseln, die er gefertigt hatte, nannte Komplizen und erwähnte auch den Namen der Psychologin. Eine Telefonüberwachungsaktion erhärtete den Verdacht.

Hatte die verliebte Frau nicht nur Handys geschmuggelt, sondern ihrem Geliebten sogar ihre Gefängnisschlüssel überlassen? Für Staatsanwalt Andreas Franck „eine Katastrophe“. Er hatte drei Jahre und sechs Monate Haft gefordert.

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.