Cannabis-Deal am Riemer See: 55-Jähriger flieht – Wasserwacht unterstützt Polizei

Zivile Polizeibeamte im Dienst beobachten am Riemer See zwei Männer beim Handel und der Übergabe von reichlich Cannabis. Der Verkäufer will seiner Festnahme mit einem Sprung in den Riemer See entgehen.
Guido Verstegen
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Mitglieder der BRK-Wasserwacht Ortsgruppe Riem unterstützten die Polizei bei dem Einsatz am Riemer See. (Symbolbild)
Mitglieder der BRK-Wasserwacht Ortsgruppe Riem unterstützten die Polizei bei dem Einsatz am Riemer See. (Symbolbild) © Sven Hoppe/dpa

Am Freitag (7. August) haben zivile Beamte der Polizeiinspektion Riem gegen 16 Uhr während ihres Dienstes am Riemer See zwei Männer beobachtet: Zwei Plomben mit Cannabis wechselten gegen die Zahlung von Bargeld den Besitzer.

Bei der dann folgenden Kontrolle stellten die Beamten bei dem Käufer – es handelt sich um einen 53-jährigen Deutschen aus München – die zuvor übergebenen Cannabis-Plomben sicher und machten sich daran, den Verkäufer dingfest zu machen.

Der 55-Jährige mit deutscher Staatsangehörigkeit und Wohnsitz in München hatte sich rechtzeitig aus dem Staub gemacht, war zum Ufer des Sees gelaufen und begab sich dann bekleidet ins Wasser.

Nach Angaben der Polizei schwamm der 55-Jährige anschließend in Richtung Seemitte und reagierte zunächst nicht auf die Aufforderungen der Polizeibeamten, das Wasser zu verlassen. "Das ist schon ein skurriler Fall", stellte Polizeisprecher Tobias Schenk fest.

Und es kam noch besser: Die Polizeibeamten holten sich die Unterstützung der Ortsgruppe Riem der BRK-Wasserwacht, und gemeinsam ging's im Motorboot auf den See hinaus.

Die Aktion war erfolgreich. "Die Beamten konnten den Mann schließlich doch noch davon überzeugen, aus dem Wasser zu kommen", sagte Polizeisprecher Schenk. Der 55-Jährige wurde vorläufig festgenommen und bei der anschließenden Durchsuchung stellte die Polizei weitere Cannabisprodukte sowie Kokain sicher.  

Der Mann wurde wegen der Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und das Konsumcannabisgesetz angezeigt, das Kommissariat 83 (Allgemeine Rauschgiftdelikte) ermittelt weiter. Den Käufer erwartet eine Strafe wegen einer Ordnungswidrigkeit.

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