Schöllstraße: Bürger wurden zu spät informiert
Allach - Die Allacher wehren sich seit Monaten gegen eine Erweiterung der Wohnungslosenunterkunft in der Schöllstraße. Jetzt mischen sich auch die Stadträte Josef Schmid und Tobias Weiß (CSU) in die Diskussion ein und fordern von Sozialreferentin Brigitte Meier eine bessere Informationspolitik.
Lesen Sie hier die Stadtratsanfrage im Wortlaut:
Das schreiben die CSU'ler:
„Gerüchten zufolge steht eine Erweiterung der Wohnungslosenunterkunft an der Schöllstraße 2 bevor. Die städtische Informationspolitik bei der Einrichtung der ersten Unterkunft war inakzeptabel. Die Bürgerinnen und Bürger ebenso wie der Bezirksausschuss wurden erst informiert, als alle Verträge bereits unterschrieben waren. Wir erwarten, dass dies kein zweites Mal passiert.“
Frage 1: Gibt es eine Baugenehmigung für einen Erweiterungsbau des Gebäudes an der Schöllstraße 2? Wenn ja, wie sind die Anforderungen im Einzelnen z.B. im Hinblick auf Parkplätze, Kinderspielplätze und Freiflächengestaltung? Wenn nein, gibt es einen Vorbescheid oder liegt ein Bauantrag vor?
Antwort: Der Betreiberin Appartement-Haus Betriebs GmbH liegt bereits seit 2010 eine gültige Baugenehmigung vor. Darin wurden auch die erforderlichen Stellplätze sowie die Gestaltung der Freiflächen, einschließlich eines Kinderspielplatzes, gemäß den Anforderungen der Bayerischen Bauordnung (BayBO) festgelegt und genehmigt. Der Kinderspielplatz ist bei Beherbergungsbetrieben baurechtlich nicht notwendig. Es handelt sich um eine vertragliche Leistung der Betreiberin. Der Bezirksausschuss wurde darüber am 10.01.2010 informiert und hat dem Vorhaben einstimmig zugestimmt.
Frage 2: Gibt es Verhandlungen der LHM mit dem Betreiber und/oder Eigentümer der Schöllstraße 2, das bestehende Gebäude zu erweitern? Frage 3: Wenn ja, wie ist der aktuelle Stand? Frage 4: Welche Absichten gibt es seitens der Landeshauptstadt München für einen möglichen Erweiterungsbau an der Schöllstraße 2?
Antwort: Nachdem das Neubauvorhaben im Jahr 2010 zunächst nicht realisiert werden konnte, nahm die Betreiberin Anfang 2013 mit dem Amt für Wohnen und Migration Kontakt auf, um den Neubau nun zu erstellen. Daraufhin wurde mit der Appartement-Haus Betriebs GmbH am 13.12.2013 eine Belegungsvereinbarung für 10 Jahre ab Fertigstellung und Bezug des erweiterten Objektes abgeschlossen. Die Nutzung des Bestandsbaus wurde bereits ab Bezug 2010 für zehn Jahre vertraglich geregelt.
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