Schock für Münchner Rentner: Briefkasten gesprengt

Die Täter haben bei einem über 80 Jahre alten Mann aus Harlaching den am Gartenzaun angebrachten Briefkasten gesprengt. Die Kripo ermittelt wegen des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion.
Ralph Hub
Ralph Hub
|
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
11  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Offenbar mit einem Böller haben Unbekannte den Briefkasten gesprengt. (Symbolbild)
Offenbar mit einem Böller haben Unbekannte den Briefkasten gesprengt. (Symbolbild) © IMAGO/Rene Traut

Die Bewohner in der Holzkirchner Straße in Harlaching hörten am vergangenen Samstag, den 29. November, kurz nach Mitternacht einen lauten Knall. Die Explosion ereignete sich am Grundstück eines über 80 Jahre alten Rentners. Als der Mann nachsah, entdeckte er, dass jemand seinen Briefkasten weggesprengt hatte. Der Briefkasten war fest mit dem Gartentor verbunden, trotzdem flogen Trümmer mehrere Meter weit bis auf die gegenüber liegende Straßenseite.

Sofortfahndung verläuft erfolglos

Anwohner verständigten den Polizeinotruf. Eine sofort eingeleitete Fahndung der Polizei erbrachte keine Hinweise auf einen Täter. Vermutlich wurde der Briefkasten mit einem Böller oder ähnlichem Feuerwerk in die Luft gejagt. Der Sachschaden liegt bei rund 2000 Euro. Ob Jugendliche dahinterstecken, ist bisher ungeklärt. Das Kommissariat K13 hat die weiteren Ermittlungen übernommen.

Zeugenaufruf:

Wer hat im angegebenen Zeitraum im Bereich der Holzkirchner Straße, Benediktenwandstraße und Geiselgasteigstraße (Harlaching) Wahrnehmungen gemacht, die im Zusammenhang mit diesem Vorfall stehen könnten? Personen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit dem Polizeipräsidium München, Kommissariat 13, Telefon: 089 2910-0, oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.

Hinweis der Münchner Polizei:

Sachbeschädigungen, die mittels Pyrotechnik begangen werden, werden strafrechtlich als Verbrechen eingestuft, wenn der bloße Sachschaden 1.500 Euro übertrifft. Der Verbrechenstatbestand wird auch dann erfüllt, wenn Personen durch die Tat gefährdet werden; eine Verletzung, ein Körperschaden ist lt. 308 StGB nicht erforderlich.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
  • Witwe Bolte vor 32 Minuten / Bewertung:

    Eine Videoüberwachung bis zum Gartenzaun wäre evtl. sinnvoll gewesen.

    Antworten lädt ... Kommentar melden
  • Bongo am 08.12.2025 08:58 Uhr / Bewertung:

    Antwort an Himbeer-Toni:
    Was an Erziehungsarbeit in den Familien nicht geleistet wird, kann kein Staat ausgleichen! Leider sind heute viele Eltern nicht mehr in der Lage, ihren Kindern zu vermitteln, was man darf und was nicht. Insofern steuern wir auf eine Katastrophe zu. Das beginnt bereits im Kindergarten und geht über die Schulen weiter.

    Antworten lädt ... Kommentar melden
  • Gelegenheitsleserin vor 21 Stunden / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Bongo

    @Bongo
    "Leider sind heute viele Eltern nicht mehr in der Lage, ihren Kindern zu vermitteln, was man darf und was nicht."

    Das scheint allerdings auch schon früher nicht funktioniert zu haben ...
    In den 90er Jahren wurde unser Briefkasten auch mal "gesprengt", war völlig demoliert -und da wir über die Feiertage (und schon einige Tage zuvor) verreist waren, lag unsere gesamte Weihnachtspost (wir bekommen immer ziemlich viel und damals kam noch alles noch per Briefpost) verstreut im Matsch auf dem Gehweg.

    Antworten lädt ... Kommentar melden
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.