Sanierung und Modernisierung durchsetzen

Welche Anforderungen müssen erfüllt sein, wie ist die Rechtslage? Fragen von Wohneigentümern rund um Sanierung und Modernisierung klärt eine Veranstaltung. 
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Will ein Eigentümer in einer Wohnanlage energetisch sanieren, muss er seine Miteigentümer ebenfalls überzeugen.
dpa Will ein Eigentümer in einer Wohnanlage energetisch sanieren, muss er seine Miteigentümer ebenfalls überzeugen.

Moosach - "Modernisierungen durchsetzen", so lautet der Titel eines Vortrags des Verbraucherschutzvereins "Wohnen im Eigentum".

Wer in seiner Wohnungseigentumsanlage eine energetische Sanierung, eine Modernisierung oder andere bauliche Veränderungen durchsetzen will, muss die Mehrheit seiner Miteigentümer überzeugen.

Ob eine einfache oder qualifizierte Mehrheit genügt, ob alle Miteigentümer zustimmen müssen, hängt von der Art der Maßnahme ab.

Welche Anforderungen Gesetz und Gerichte stellen, wie der Eigentümer taktisch richtig vorgeht, sagt Rechtsanwalt Markus Groll.

Wann? Dienstag, 26. November, 18.30 Uhr

Wo? Evangelisch-methodistische Erlöser-Kirche, Hanauer Straße 54, Gruppenraum 4, (U1 und U3 Olympia-Einkaufszentrum)

Teilnahmegebühr: 10 Euro für Mitglieder, 20 Euro für Nichtmitglieder

Anmeldung: info@wohnen-im-eigentum.de oder telefonisch unter 0228 / 30 41 26 70.

 

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