Rettungsschirm für ehemals staatliche Mieter
Aufatmen bei 55 Mietparteien von GBW-Wohnungen: Die Stadt macht von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch und kauft 55 Wohnungen in Giesing.
Giesing - Der Münchner Stadtrat hat im heutigen Sonderplenum beschlossen, das Vorkaufsrecht für zwei Wohnanlagen der ehemaligen BayernLB-Tochter GBW AG auszuüben. Sofort nach Beschlussfassung durch den Stadtrat hat sich Oberbürgermeister Christian Ude heute an alle betroffenen Mieterinnen und Mieter der 300 Wohnungen im Hasenbergl und der 55 Wohnungen in Giesing gewandt.
Das Schreiben hat folgenden Wortlaut:
„Sehr geehrte Damen und Herren, hier die wichtigste Nachricht für Sie in aller Kürze: Die Stadt München hat heute Vormittag auf meinen Vorschlag hin beschlossen, die Wohnanlage, in der Sie wohnen, zu erwerben. Die Stadt wird von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch machen und bald im Grundbuch als Eigentümerin eingetragen. Ihre Vermieterin wird anschließend die städtische Wohnungsbaugesellschaft GEWOFAG werden.
Damit ist die Zeit der Unsicherheit und der Ängste vorbei. Mit dem Erwerb Ihrer Wohnanlage durch die Stadt München konnte endgültig verhindert werden, dass Ihre Wohnungen in die Hände eines rein profitorientierten Immobilienunternehmens gelangen. Für alle, die es genauer wissen wollen, erläutere ich nochmals den Hintergrund: Lang haben Sie mit der Sorge leben müssen, die Finanzabenteuer und Milliardenverluste der Landesbank könnten Sie als Mieter der Landesbank- Tochter GBW AG in Probleme stürzen und den Widrigkeiten der Immobilien- Spekulation aussetzen.
Tatsächlich hat sich der Freistaat Bayern als Mehrheitseigentümer der Landesbank geweigert, den staatlichen Mietern zu Hilfe zu kommen und die Wohnungsgesellschaft GBW AG zu erwerben, was er selbstverständlich gedurft hätte, wie mir der zuständige Kommissar für Wettbewerbsfragen der Europäischen Union in Brüssel persönlich bestätigt hat. Auch die städtischen Vorschläge, die Mieter vor Verkauf der GBW AG durch Ergänzungen der Mietverträge ausreichend zu schützen, wurde bedauerlicherweise von der Staatsregierung abgelehnt.
Die Staatsregierung war und ist auch nicht bereit, staatliche Gesellschaften oder Stiftungen zum Kauf einzelner Wohnungsbestände zu bewegen. Selbst der Versuch der Städte München, Nürnberg, Erlangen, Aschaffenburg u.a., die GBW AG gemeinsam zu erwerben, damit ihre Wohnungen dauerhaft in öffentlichem Besitz bleiben, ließ sich nicht zum Erfolg führen – weil die Landesbank nicht den besten Mieterschutz, sondern den höchsten Preis angestrebt hat.
So geriet Ihre Vermieterin, die GBW AG, ins Eigentum einer privaten Gesellschaft. Und die begann sofort mit dem Verkauf einzelner Wohnungen und ganzer Wohnblöcke, um das Geld für ihr hohes Kaufpreisangebot wieder herein zu bekommen. In dieser Situation kann die Stadt München, die von Anfang an für den Mieterschutz und den Verbleib der Wohnungen in öffentlichem Besitz gekämpft hat, nur noch helfen, indem sie vom vertraglichen Vorkaufsrecht Gebrauch macht.
Auf meine Initiative hin hat der Stadtrat der Landeshauptstadt München heute beschlossen, die von Ihnen bewohnten Häuser auf diesem Wege zu erwerben. Dieser Beschluss bedeutet für Sie, dass die Stadt München in den Kaufvertrag eintritt. Damit haben Sie die Sicherheit, dass Ihre Wohnungen wieder in öffentliches Eigentum kommen und nicht zum Spielball der Immobilien-Spekulation werden.
Von der Stadt erfordert dieser Schritt eine große finanzielle Kraftanstrengung und auch eine schwierige Abwägung, weil wir mit den erforderlichen Millionen gerne neue Wohnungen gebaut hätten, die in München dringend benötigt werden. Aber der Schutz der Mieter und die Sicherung öffentlichen Wohnraums für künftige Wohnungssuchende ist uns diesen Mitteleinsatz wert. Jetzt wird es noch einige Wochen dauern, bis die Landeshauptstadt München im Grundbuch als neue Eigentümerin eingetragen wird.
Erst im Anschluss daran kann sie die städtische Wohnungsbaugesellschaft GEWOFAG mit der Hausverwaltung beauftragen. Es wird also noch einige Wochen dauern, bis sich die GEWOFAG an Sie wenden kann, allerdings wird die Stadt schon jetzt alle erforderlichen Vorbereitungen treffen. Als Erstes werden Sie von der GEWOFAG den Vorschlag für eine Ergänzung des Mietvertrags mit den mietrechtlichen Verbesserungen, die Ihnen eigentlich schon vom Freistaat versprochen worden sind, erhalten.
Unabhängig davon gelten für Sie aber auf jeden Fall die Regeln der städtischen Münchner Wohnungswirtschaft, die einen viel weitergehenden Schutz bedeuten. Die weiteren Einzelheiten erläutere ich Ihnen gerne auf einer Mieterversammlung, zu der die GEWOFAG einladen wird, sobald sie die Hausverwaltung übernommen hat. Sollte es vor diesem Zeitpunkt, den wir noch nicht datieren können, da er vom Grundbucheintrag abhängt, mietrechtliche Probleme oder Fragen geben, müssten Sie sich noch an die bisherige Vermieterin GBW AG wenden."
- Themen:
- Christian Ude
- Gewofag
- Münchner Stadtrat