Reden wir doch mal wieder über Bier

Das Münchner Reinheitsgebot gilt bekanntlich seit 1487. Doch wen hat diese Lebensmittelgesetzgebung damals eigentlich betroffen? Und wieso mussten die Brauer der Stadt sowohl den Landesherren als auch der Stadt Abgaben zahlen – nur die Klosterbrauereien nicht?
von  az
Die Münchner Brauerei Löwenbräu auf einer Postkarte um 1910.
Die Münchner Brauerei Löwenbräu auf einer Postkarte um 1910. © Münchner Stadtmuseum

Altstadt - Diese und weitere Fragen beantwortet Stadtdirektor und Leiter des Stadtarchivs Michael Stephan heute im Vortrag "Die Münchner Brauer zwischen Stadtrat und Landesherr".


Stadtmuseum | St.-Jakobs-Platz 1 | Beginn: 19.30 Uhr | Abendticket: 3,50 Euro

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