Radfahrer schubst Fußgänger: 78-Jähriger stirbt an Hirnblutung

Über einen Teppich, der quer über dem Gepäckträger liegt, geraten die Männer in Streit. Jetzt ermittelt die Mordkommission.
Obergiesing - Fußgänger und Radfahrer kommen sich auf Münchens Straßen regelmäßig in die Quere. Oft gibt es Streit. Manchmal gehen die Kontrahenten mit Blessuren auseinander. Doch einen Toten hat es bei Streitigkeiten noch nie gegeben. Bis jetzt.
Alles begann mit einem Teppich. Statt ihn längs zum Radl am Rahmen zu befestigen, legte der 50-Jährige die Rolle quer über den Gepäckträger. Anschließend radelte der Architekt auf der St.-Bonifatius-Straße stadtauswärts. Offensichtlich war dem Münchner klar, dass er ein Verkehrshindernis ist. Deshalb fuhr er nicht auf der Straße, sondern er nahm den Gehweg.
Dem Radler drohen mindestens drei Jahre Gefängnis
Damit war der Ärger programmiert. Nach nur wenigen Hundert Metern begegnete der Architekt einem Rentner. Der 78-Jährige ärgerte sich über den Radl-Rambo auf dem Gehsteig so sehr, dass er ihn stoppte und zur Rede stellen wollte.
Der Fußgänger packte den Radler am Arm und wollte ihm gründlich die Meinung sagen, was er von dem rücksichtslosen Verhalten des anderen denke. Daraus ergab sich in kürzester Zeit ein heftiger Streit. Erst tauschten Radler und Fußgänger einige Unfreundlichkeiten aus, dann wurde es richtig grob. Dabei, so die Polizei, schubste der Radler den Witwer. Der 78-Jährige stolperte, fiel zu Boden. Der Fußgänger schlug so unglücklich mit dem Kopf auf dem Gehsteig auf, dass er ins Krankenhaus gebracht werden musste. Fast vier Wochen ist das nun her. Am vergangenen Freitag erlag der Fußgänger seinen schweren Kopfverletzungen. Er hatte beim Sturz eine Hirnblutung erlitten.
Lesen Sie hier: 26-Jährige vergewaltigt: Fünf Männer in U-Haft!
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass ein direkter Zusammenhang zwischen dem Sturz und dem Tod des Rentners besteht. Das ergab jedenfalls die Obduktion des 78-Jährigen in der Gerichtsmedizin. Deshalb wird gegen den Architekten inzwischen wegen Körperverletzung mit Todesfolge ermittelt. Die Mordkommission hat übernommen, wie in solchen Fällen üblich.
Der Architekt ist polizeilich bisher nicht in Erscheinung getreten. Warum er bei dem Streit am 19. Mai derart die Beherrschung verloren hat, klärt die Polizei. Sie sucht Zeugen. Laut Paragraf 227 des Strafgesetzbuchs drohen dem Architekten drei Jahre Gefängnis.
Zeugenaufruf:
Personen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit dem Polizeipräsidium München, Kommissariat 11, Tel. 089/2910-0, oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.