Nachbarn verklagen lauten Musikfreund
Neue Nachbarn kann man sich nicht aussuchen, auch in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) nicht. Und wenn sich der neue Bewohner dann nicht so benimmt, wie man sich das eigentlich wünscht, kann es schnell ungemütlich werden. Für beide Seiten.
In der Rubensstraße in Obermenzing zog im Juni vergangenen Jahres ein neuer Bewohner in eine Wohnanlage ein. Der junge Mann entpuppt sich schnell als feierlustig. Und als Musikliebhaber.
Das allerdings finden die Nachbarn weniger nett. „Er hat zu jeder Tages- und Nachtzeit Musik abgespielt, und zwar so laut, dass man das noch im Gartenhaus und im Treppenhaus mitbekommen hat“, sagt eine Nachbarin. „Zwischen seiner und meiner Wohnung liegen zwei weitere Wohneinheiten, und ich habe die Musik so laut gehört, als säße ich direkt neben den Lautsprechern“, präzisiert Tanja W. ihre Angaben. Man habe zwar bis zum Schluss versucht, eine außergerichtliche Einigung zu erreichen – aber alle Versuche, den Mann zu mehr Ruhe zu bewegen, scheitern am Ende.
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„Eigentlich sei er ja ein netter Kerl“, fügt Tanja W. an, „doch die Musik geht gar nicht“. Die Polizei sei auch schon mehrmals bei ihm vorstellig geworden, das werfe kein gutes Licht auf die gesamte Anlage.
Deshalb haben die restlichen Eigentümer ihren Nachbarn verklagt. Es geht um Ruhestörung in 17 Fällen. Doch der räumt lediglich ein, dass er vielleicht seine unmittelbaren Nachbarn gestört habe, nicht aber die gesamte Anlage.
„Zur Sache selber hat sich der Beklagte gar nicht wirklich eingelassen“, erklärt der Anwalt der WEG.
Zur Verhandlung kommen diese Vorwürfe dann noch gar nicht. Die Richterin bemängelt, dass der Gerichtskostenvorschuss nicht fristgerecht bezahlt wurde. Der Anwalt des Beklagten muss nun nachforschen, warum. Das Urteil soll dann im Juli fallen.
Eines aber hat die Klage jetzt schon gebracht: Seit Mai ist die Musik deutlich leiser geworden ...
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