Müssen für ein Wohnhaus Bäume fallen?

Der Bezirksausschuss hat sich in einem konkreten Fall für den Erhalt der Bäume ausgesprochen. Hier das Beispiel aus der Brunnerstraße.
Almut Ringleben |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News

Der Bezirksausschuss hat sich in einem konkreten Fall für den Erhalt der Bäume ausgesprochen. Hier das Beispiel aus der Brunnerstraße.

Schwabing-West – In einem neuen Wohnhaus sollen neue Etagen gebaut werden. Der Eigentümer hat eine Baumfällung beantragt, weil er sein Haus nach oben erweitern möchte. Dachaufstockung heißt das im Beamtendeutsch. Es sollen sechs neue Wohnungen entstehen.

Doch bei der Ortsbegehung der Brunnerstraße 35-37 wurde den BA-Mitgliedern klar: Die Bäume sollen für Stellplätze im Innenhof weichen -  und nicht, wie behauptet, wegen der Dachaufstockung.

Ob die Genehmigung zur Fällung eines Ahorn und einer Hainbuche trotzdem ausgesprochen wird?

Die Antwort im Bezirksausschuss Schwabing-West lautet: Nein.

Mit der klaren Begründung, in der Brunnerstraße gebe es genügend freie Parkplätze auf der Straße. Für Stellplätze im Innenhof, die es nicht braucht, werden keine Bäume gefällt.

Die Stadtviertelredaktion der AZ erreichen Sie über stadtviertel@abendzeitung.de.

 

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.