München verklagt Griechenland

Die Stadt streitet sich mit der Republik Griechenland um ein Grundstück in Berg am Laim. Jetzt war Spatenstich für die griechische Schule, doch die Stadt klagt dagegen.
Berg am Laim - Jetzt äußert sich das Kommunalreferat zum Spatenstich der griechischen Schule in Berg am Laim und findet deutliche Worte:
"In verschiedenen Münchner Medien wurde vergangene Woche über den ersten Spatenstich für die griechische Schule in Berg am Laim berichtet. Dieser erste Spatenstich sei laut Rechtsanwalt Georgios D. Vlachopoulos entsprechend den Vorgaben der Stadt erfolgt. Wörtlich hieß es dazu im Münchner Merkur am 5.Mai 2014:
„Von der Stadt München wurde Griechenland aufgefordert, bis Ende Mai 2014 mit dem Aushub fertig zu sein.“ Deshalb nun der Spatenstich. … Der Zeitplan sieht nun vor: Rohbau bis Juni 2015, Fertigstellung bis Juli 2016. Inzwischen aber verlangt die Stadt, die Finanzierung des 26 Millionen- Euro-Projekts sicherzustellen, einen verbindlichen Bauzeitenplan vorzulegen und eventuell einem freiwilligen Rückkauf des Grundstücks zuzustimmen. Und einen Passus, wonach bei Verstoß gegen den Zeitplan das Grundstück ohne rechtliche Prüfung automatisch an die Stadt zurückfallen soll...“
Rechtsanwalt Vlachopoulos verdreht damit völlig die Tatsachen. Die Republik Griechenland hat mit Vertrag vom 4. April 2001 das Grundstück von der Stadt erhalten, damit dort eine Griechische Schule errichtet wird. Danach hätte die Schule bis zum 28.August 2012 fertiggestellt sein müssen, was unstreitig nicht geschehen ist. Trotzdem verhandelte die Stadt einen neuen Zeit- und Ausführungsplan und forderte den noch ausstehenden Finanzierungsnachweis.
Solche verbindlichen Regeln wollte die Republik Griechenland dann jedoch nicht verbindlich vereinbaren. Obwohl auf Arbeitsebene ein Vertragsentwurf bereits ausverhandelt war, verweigerte die Republik Griechenland Herrn Rechtsanwalt Vlachopoulos die erforderliche Vollmacht. Damit scheiterte eine einvernehmliche Lösung. Es bleibt dabei, dass die Fertigstellungsfrist seit dem 28.August 2012 um über eineinhalb Jahre überschritten ist. Der Stadtrat hat daher die Verwaltung beauftragt, die Rückgabe des Grundstücks gerichtlich durchzusetzen.
Falsch ist auch der wiederholte Hinweis, das Grundstück hätte bei einem erneuten Vertragsverstoß „ohne rechtliche Prüfung“ wieder an die Stadt zurückfallen sollen. Natürlich hätte die Republik Griechenland die Rechtmäßigkeit des Rückgabeverlangens auch gerichtlich überprüfen lassen können; dies war schon in dem auf Arbeitsebene ausgehandelten Vertragsentwurf vorgesehen. Dass die Republik Griechenland ihrerseits alle formellen Möglichkeiten nutzt, um rechtliche Überprüfungen zu erschweren, zeigt der Umstand, dass sie in dieser Angelegenheit zwar einen Rechtsanwalt bestellt hat, der aber nicht befugt ist, die Zustellung einer Klage entgegen zunehmen.
Diese wird nun auf diplomatischen Weg in Athen zugestellt – was seine Zeit braucht. Diese Verzögerungsstrategie kann aber auch zu Lasten Griechenlands ausgehen, da etwaige Baumaßnahmen bei einer Rückgabe des Grundstücks selbstverständlich wieder auf eigene Kosten zu beseitigen sind. Hierauf hat die Stadt die Republik Griechenland bereits mehrfach schriftlich hingewiesen."