München: Streit um alte Glockengießerei in Laim

Denkmal oder nicht? Ein Gutachter soll klären, ob das Laimer Gebäude schutzwürdig ist oder nicht. Die Stadt München hatte den Klägern verboten das Haus abzureißen oder zu verändern.
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Das Streitobjekt: Die Laimer Glockengießerei.
Petra Schramek Das Streitobjekt: Die Laimer Glockengießerei.

München - Vor dem Verwaltungsgericht wird derzeit ein Denkmalschutz-Fall aus Laim verhandelt. Die Kläger wenden sich gegen das von der Stadt München ausgesprochene Verbot, an der Glockengießerei Oberascher Veränderungs- oder Abrissarbeiten vorzunehmen. Das Gebäude war im Februar 2017 in die Denkmalschutzliste eingetragen worden.

Die Klägerin argumentiert, der Glockenturm sei baufällig, der Abriss zur Verkehrssicherung erforderlich sei. Das Gericht will nun einen Gutachter beauftragen, die Denkmalschutz-Frage zu klären.

Lesen Sie auch: Für Neubauten - Das alte München muss weichen

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