München: Streit um alte Glockengießerei in Laim
München - Vor dem Verwaltungsgericht wird derzeit ein Denkmalschutz-Fall aus Laim verhandelt. Die Kläger wenden sich gegen das von der Stadt München ausgesprochene Verbot, an der Glockengießerei Oberascher Veränderungs- oder Abrissarbeiten vorzunehmen. Das Gebäude war im Februar 2017 in die Denkmalschutzliste eingetragen worden.
Die Klägerin argumentiert, der Glockenturm sei baufällig, der Abriss zur Verkehrssicherung erforderlich sei. Das Gericht will nun einen Gutachter beauftragen, die Denkmalschutz-Frage zu klären.
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