München: Opfer totgebissen - lebenslange Haft

Der Angeklagte bestreitet die Tat vor dem Münchner Schwurgericht. Die DNA-Spuren am Tatort haben ihn überführt. Seine beiden Anwälte kündigen Revision an.
Torsten Huber |
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Der Angeklagte Ismat O. (45) bestreitet die Tat vor dem Münchner Schwurgericht. Die Richter halten ihn für schuldig.
dpa Der Angeklagte Ismat O. (45) bestreitet die Tat vor dem Münchner Schwurgericht. Die Richter halten ihn für schuldig.

Der Angeklagte bestreitet die Tat vor dem Münchner Schwurgericht. Die DNS-Spuren am Tatort haben ihn überführt. Seine beiden Anwälte kündigen Revision an.

München - Bis zum Schluss beteuert Ismat O. (45) seine Unschuld. Er bestreitet den Mord an Elisabeth G. († 63), die alle „Kitty“ genannt haben. Ihr Killer gilt als der „Vampir-Mörder“, weil er sein Opfer vor 23 Jahren regelrecht totgebissen hat (AZ berichtete).

Das Schwurgericht hält den Angeklagten für überführt und verhängt wegen Mordes eine lebenslange Haftstrafe.

Dieser Tathergang gilt als gesichert: Ismat O. lernt Kitty im September 1990 in der Kneipe „Vollmond“ in der Schleißheimer Straße kennen. Sie jobbt dort. Die beiden sollen heftig geflirtet haben.

Später geht er mit Kitty nach Hause in die Heßstraße. Dort stellt sie fest, dass sie ihre Schlüssel in der Arbeit vergessen hat. Laut Gericht schickt sie ihn „in harschem Ton“ weg. Ismat ist verärgert und beschließt, sich die „erwartete sexuelle Befriedigung mit Gewalt zu verschaffen“.

Noch im Hausflur, so die Ermittler, bringt er die zierliche Frau zu Boden, kniet auf ihrem Hals. Dabei reißt eine Halsschlagader. Er beißt sie überall am Körper, trennt eine Brustwarze ab.

Das Gericht stützt sich auf ein DNA-Gutachten und Zeugen, die hören, dass Kitty den Täter als „Scheiß-Araber“ beschimpfte.

Wegen Misshandlungen an seiner Ehefrau muss Ismat O. 2011 seine DNS abgeben. Der Polizei-Computer zeigt einen Treffer.

Die Anwälte von O. gehen in Revision, zweifeln die DNS-Spuren an: Am BH von Kitty habe man Spuren von drei Männern gefunden.

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