München: Audi kracht ins Geländer der Wittelsbacherbrücke

Ein Audi ist am Montag gegen das Geländer der Wittelsbacherbrücke gekracht und gegen einen Lichtmast gefahren. Der Fahrer (19) ist leicht verletzt. Die Polizei stellte bei ihm "drogentypische Auffälligkeiten" fest.
AZ |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Das BRK will innerhalb Münchens mit der Rettungswache umziehen. (Symbolbild)
imago images / Ralph Peters Das BRK will innerhalb Münchens mit der Rettungswache umziehen. (Symbolbild)

München - Bei einem Unfall am Montagmorgen auf der Wittelsbacherbrücke hat sich ein 19 Jahre alter Audifahrer aus Köln leicht verletzt. Der 19-Jährige hatte nach Angaben der Polizei am Steuer die Kontrolle verloren. Der Audi krachte zunächst in das Brückengeländer und danach gegen einen Lichtmast auf dem Gehweg. 

Unfall auf der Wittelsbacherbrücke - hoher Schaden 

"Der Lichtmast wurde umgefahren und die Brückenbegrenzung auf einer Länge von über vier Metern beschädigt", teilte die Polizei am Mittwoch mit. Brücke und Lichtmast seien stark beschädigt worden. Der geschätzte Schaden beläuft sich nach Angaben der Beamten auf etwa 150.000 Euro.

Weil zudem Benzin auf die Straße floss, musste die Feuerwehr ausrücken. Der Pkw war nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden.

Der 19-Jährige ist seinen Führerschein los. Zur genauen Unfallursache ermittelt die Polizei. "Da die aufnehmenden Polizeibeamten bei dem 19-Jährigen drogentypische Auffälligkeiten bemerkten, wurde eine Blutentnahme veranlasst und im Institut für Rechtsmedizin durchgeführt."

Augenzeugen hatten den Unfall gegen 7.30 Uhr bei der Polizei gemeldet.

Lesen Sie auch: Polizei mit Böllerverbot zufrieden, Feuerwehr im Dauereinsatz

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.