Mit Grill und Ghettoblaster an die Isar
Die Weideninsel südlich der Reichenbachbrücke nutzen Badende im Sommer gern als kleines Paradies. Was ist dort erlaubt, was nicht?
Au - Zur Brutzeit ist die Weideninsel ein Rückzugsort für Vögel. Die kleine Insel ist fast das ganze Jahr über unberührt. Ab und zu schwimmt jemand vom Isarstrand dorthin.
Jetzt im Sommer ist die Isar aber manchmal knietief. Aktuell steht etwa bis zu den Oberschenkeln im Wasser, wer vom Festland die paar Meter bis zur Insel watet.
Dutzende Münchner haben die Gelegenheit genutzt, jüngst am Wochenende. Manche stellen auf der Weideninsel ihren Sonnenschirm auf, andere sonnen sich nur auf dem Handtuch und hüpfen von dort ins Wasser.
Aber nicht jeder verhält sich rücksichtsvoll. Mit "Ghettoblastern" und Grill ausgerüstet würden seit Jahren immer wieder Leute die Insel belagern, kritisiert zum Beispiel AZ-Leserin Hildegard Lechner. Sie verweist darauf, dass die Weideninsel "als Refugium für Tiere und Pflanzen" geschaffen wurde. Und nicht für die Münchner zum Feiern.
Das Baureferat der Stadt erklärt die Rechtslage: "Zwar ist die Insel als Refugium für Tiere und Pflanzen gedacht. Es gibt jedoch kein Betretungsverbot. Die Stadt geht davon aus, dass zur Brutzeit im Frühjahr kaum jemand dort hinüberschwimmt, und im Sommer, wenn Badebetrieb ist, ist die Brutzeit bereits vorüber. Schilder sind dort nicht aufgestellt und werden auch zukünftig nicht aufgestellt."
Eine "Verschilderung" dieses Naturraumes sei nicht gewünscht, zudem bestehe kein Anlass, weil die Insel ja durchaus betreten werden dürfe.
"Was dort nicht erlaubt ist, ist das Grillen, und natürlich generell (nicht nur auf der Weideninsel!) das Scheuchen und Stören von Wildtieren."
Die Stadt versichert: "Übergriffe auf geschützte Arten und unerlaubtes Grillen können entweder der Polizei oder der Naturschutzwacht, die dem Baureferat Gartenbau untersteht, gemeldet werden. Oder aber dem abendlichen privaten Wachdienst, der von der Stadt eingesetzt wird."
Von der Insel einmal abgesehen: Grillen, so die Rechtslage, ist im Abschnitt vom Flaucher bis zur Großhesseloher Brücke erlaubt. Auf Höhe der Reichenbachbrücke also bei Weitem nicht.
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