Mieterin muss raus, weil ihr Hund einen Nachbarn angriff

Amtsgericht gibt Vermieterin Recht. Die wollte eine Mieterin aus dem Haus haben, weil deren Hund einen Nachbarn angegriffen hatte.
John Schneider |
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Amtsgericht gibt Vermieterin Recht. Die wollte eine Mieterin aus dem Haus haben, weil deren Hund einen Nachbarn angegriffen hatte.

Giesing Eigentlich hatte sie die Erlaubnis, ihren Hund „Max“ in ihrer Giesinger Wohnung halten zu dürfen. Wenn er denn angeleint ist, sobald er die Wohnung verlässt. Darüber hatten die Vermieterin und das Frauchen des Berner Sennenhunds eine Vereinbarung getroffen. Doch die Mieterin hielt sich nicht daran und wurde dafür von der Vermieterin auch abgemahnt.

Doch es kam noch schlimmer. Am 27. Mai des vergangene Jahres begegneten sich ein Nachbar und der Hund. Der war zu diesem Zeitpunkt sehr aggressiv und wieder nicht angeleint. Das Tier lief auf den Nachbarn zu, bellte und wollte ihn attackieren. Der Mann schrie das Tier an und hatte Erfolg. Der Hund ließ zunächst von ihm ab.

Als ihn der Angegriffene dann mit seinem I-Phone fotografieren wollte, kam die nächste Attacke. Diesmal vom Frauchen. Sie beschimpfte den Nachbarn als Rechtsradikalen und schlug mit ihrem Schäferstock in seine Richtung, verfehlte ihn aber.

Als die Vermieterin davon erfuhr, kündigte sie der Frau die Wohnung. Doch die weigerte sich auszuziehen. Es kam zur Räumungsklage beim Amtsgericht. Und die gewann die Vermieterin. Der Amtsrichter gab der Vermieterin Recht. Die Begründung: Das Nichtanleinen sei bereits eine Verletzung des Mietvertrags, da die Tierhaltung nur erlaubt sei, wenn die Nachbarn nicht gestört werden. Noch schwerer wiege aber die Beleidigung des Nachbarn und vor allem der Schlag mit dem Stock in Richtung Kopf des Opfers. Auch wenn der Schlag nicht traf, „so handele es sich doch um eine bedrohliche Geste zum Nachteil eines Mitmieters“.

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