Mehr Sicherheit für Radfahrer

Die Stadt soll schnellstmöglich in der Bad-Schachener-Straße während der Baustellenzeit für Radfahrer und Fußgänger verkehrssichere Verhältnisse schaffen, fordern die Grünen.
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Berg am Laim - Um dies zu gewährleisten, so die Stadträte Herbert Danner, Paul Bickelbacher, Sabine Nallinger und Anja Berger in einem Antrag, soll auf der zweispurigen nördlichen Fahrbahn für die Baustellenzeit ein Radfahrstreifen (alternativ Schutzstreifen) abmarkiert werden, wenn erforderlich begleitend durch eine Tempo-30 Regelung.

Die Benutzungspflicht des Radweges soll während der Bauzeit aufgehoben werden. Als Vorbild dient dabei die Baustelle an der Lindwurmstraße im letzten Jahr.

Bei ähnlich gelagerten künftigen Baustellensituationen wird die Verwaltung aufgefordert, bereits in der Planungsphase eine verkehrssichere Radverkehrsführung zu erarbeiten und vor Einrichtung der Baustelle umzusetzen.

Zur Begründung führen die Antragsteller an: Die Bad-Schachener-Straße gehöre zu den wichtigsten Radverkehrsverbindungen aus Neuperlach und Trudering nach Berg-am-Laim, Haidhausen, Giesing und in die Innenstadt. Im Zuge des städtebaulichen Sanierungsprojekts Maikäfersiedlung gebe es entlang der Bad-Schachener-Straße eine mehrjährige Baustelle über mehrere Bauabschnitte.

Der ehemalige Fußweg werde an dieser Stelle vollständig von der Baustelle eingenommen. Dies führe aktuell über mehrere hundert Meter Länge dazu, dass ein benutzungspflichtiger gemeinsamer Rad-Fußweg mit einer Gesamtbreite von 1,30 Meter ausgewiesen/beschildert worden sei.

Die Grünen: "Diese Breite wird an mehreren Stellen durch Baustelleneinrichtungen nochmals deutlich eingeschränkt. Im gesamten Baustellenbereich wird die Mindestbreite von 2,50 Metern aus der Empfehlung für Radverkehrsanlagen deutlich unterschritten. Ein häufiges Queren durch Bauarbeiter zwischen Baustelle und Container/Materiallager (auf dem Parkstreifen) führt zusätzlich zu kritischen Situationen für Radfahrer."

Nachdem sich die Baustelle voraussichtlich noch bis 2014 hinziehen werde, sei eine sichere Radverkehrsführung mittels temporären Radfahrstreifen (mindestens 1,85 Meter) oder Schutzstreifen (Regelbreite 1,50 Meter) erforderlich.

 

 

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