Leben im Alter

Schon heute an morgen denken: Um Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung geht es bei einer Veranstaltung der Malteser.
AZ |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Ein wichtiges Dokument: die Patientenverfügung.
dpa Ein wichtiges Dokument: die Patientenverfügung.

Berg am Laim - Die Malteser empfehlen, alle Dinge für ein gelingendes Leben im Alter frühzeitig und sorgsam zu regeln. Aus diesem Grund bieten sie eine kostenlose Vortragsreihe mit dem Juristen und Experten für Erb- und Familienrecht Walter Hylek an.

Gegenstand des ersten Vortragsabends am 17. Oktober 2013, 18 Uhr wird das stets aktuelle Thema „Vorsorgevollmacht - Betreuungsverfügung - Patientenverfügung“ sein.

Anhand praktischer Beispiele zeigt Walter Hylek auf, welchem Zweck diese Vorsorgeverfügungen genau dienen und wie man sie sinnvollerweise miteinander kombiniert.

Die Formalien, der notwendige Inhalt und die rechtliche Verbindlichkeit der jeweiligen Vorsorgeregelungen werden ausführlich und praxisnah dargestellt.

Schwerpunkte sind unter Themen wie das gerichtliche Betreuungsverfahren und seine Nachteile, Form und Inhalt einer Vorsorgevollmacht oder die Durchsetzung des Patientenwillens.

Darüber hinaus gibt Walter Hylek auch Einblicke in die aktuelle Gesetzeslage und geht auf die Fragen und Wünsche der Zuhörer ein.

Der Vortrag „Vorsorgevollmacht - Betreuungsverfügung - Patientenverfügung“ findet am 17. Oktober um 18 Uhr im Malteserhaus München, Streitfeldstraße 1, Raum 309 statt.

Erreichbar ist er über die Tram 19 „Ampfingstraße“ oder über die S-Bahnen 2, 4, 6 und 8 „Leuchtenbergring“.

Um eine formlose Anmeldung wird gebeten unter Telefon 43608-0 oder an: bistum.muenchen@malteser.org

 

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.