Kindertagesstätte hinter Betonwand
In der Robinienstraße 58 wurde 2012 eine neue städtische Kindertagesstätte in einem Wohngebiet mit Ein- und Zweifamilienhäusern erbaut. Freien Wählern und ÖDP missfällt eine Wand.
Feldmoching-Hasenbergl - "Zur Straße wird die Einrichtung durch einen durchsichtigen Zaun in Höhe von 1,50 m abgegrenzt", so die Stadträte Tobias Ruff (ÖDP) und Johann Altmann (FW).
Zur angrenzenden Grünfläche wurde jedoch eine ca. 15 Meter lange massive Sichtbetonwand in Höhe von 1,80 m errichtet, die im Zugangsbereich beengend und auf Kinder riesenhaft wirke.
Weder kleine Kinder noch ihre Eltern könnten über die Wand hinwegsehen. "Der Eingang der Kindertagesstätte ist hinter einer Ecke des Gebäudes versteckt. Er ist von der Straße aus nicht einsehbar. Man erreicht ihn über einen Weg zwischen der Einfriedungswand und einer gleichartigen Wand des Mülltonnenhauses", sio die Stadträte.
Der versteckte Eingangsbereich sei ein "typischer Angstraum, welcher bei kinder- und gendergerechter Planung vermieden werden sollte".
Einfriedungen sollten zudem laut Einfriedungssatzung der LH München nicht höher als 1,50 m sein und müssten sich hinsichtlich Höhe, Baustoff und Farbe der Eigenart der näheren Umgebung anpassen.
Alle Grundstücke in der Umgebung seien nur mit Zäunen oder gar nicht eingefriedet.
Die Fragen der Stadträte:
Findet die Stadtverwaltung eine mannshohe Sichtbetonwand kindgerecht?
Ist der von der Straße aus schlecht einsehbare Eingangsweg und nicht einsehbare Eingangsbereich mit den städtischen Vorgaben zu gendergerechter Bauweise vereinbar?
Verstößt die Einfriedung aus Beton in Höhe von 1,80 m gegen die Einfriedungssatzung?
Wie sieht die Klimabilanz („Graue Energie“ für Bau und späteren Rückbau) bei einer massiven Betonwand im Gegensatz zu einem Gartenzaun aus?
Steht die Errichtung einer Betonwand als Einfriedung nicht im Widerspruch zu den klimapolitischen Zielen der Stadt München?
Wer trägt die Verantwortung für die Planung?
Wurde das Bauvorhaben baurechtlich genehmigt?
Ist die Genehmigung rechtmäßig und welche Konsequenzen hat ggf. ein Verstoß des Bauwerks gegen städtische Vorschriften?
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