Keine Einigung im Fall der "Sumpflegende"

Das Bild von Paul Klee hängt im Lenbachhaus. Ein Nazi-Kunstraub? Die Sache ist kompliziert
von  Torsten Huber

MÜNCHEN Der Streit um Paul Klees Bild „Sumpflegende” wird wohl noch länger als geplant die 25. Zivilkammer am Münchner Landgericht beschäftigen. Eine gütliche Einigung zwischen den Söhnen von der früheren Besitzerin, Sophie Lissitzky-Küppers, und dem Münchner Lenbachhaus ist nicht in Sicht.

Die Erbengemeinschaft fordert über ihren Anwalt Christoph von Berg rund zwei Millionen Euro Entschädigung. Das Lenbachhaus ist im Besitz der Stadt – und die will nicht mehr 500000 Euro zahlen.

Was das Gericht empört: „Am 5. Mai soll das wunderschön gewordene Lenbachhaus neu eröffnet werden und wird dann in der Öffentlichkeit schlecht gemacht, weil dort dieses eine Bild hängt.”

Die Erben behaupten nämlich, dass das Bild ihrem Vater Paul Küppers, der einst Direktor des Hannoverschen Künstlervereins gewesen ist und 1919 das Kunstwerk erworben hat, von den Nazis beraubt worden ist. Darum verstehe man nicht, dass München mit diesem Makel leben will. Während der Bund sich bemüht Nazi-Opfer entsprechend zu entschädigend oder deren Kunstwerk zurückzuführen, weigere sich die Stadt.

Die Anwälte der Stadt sehen das anders. Paul Küppers habe den Nazis damals die Werke „freudig übergeben”, als die Nazis es als „Entartete Kunst” beschlagnahmt haben. Somit sei es kein Raub gewesen. Das Bild wurde von den Nationalsozialisten später in der Münchner Propaganda-Ausstellung „Entartete Kunst” gezeigt und 1941 an einen Nazi-Kunsthändler verkauft. Irgendwann sei das Bild in die Schweiz gewandert. Erst 1982 habe es das Münchner Lenbachhaus für 650000 Mark (zirka 325000 Euro) gekauft.

Das Gericht machte deutlich, dass es bei der Beweisaufnahme für die Erben erhebliche Probleme gebe. Es müsse geprüft werden, ob die verstorbene Sophie Lissitzky-Küppers zum Zeitpunkt des Bildverkaufs in die Schweiz überhaupt noch Deutsche gewesen ist. Nach dem Tod ihres Mannes habe sie einen Russen geheiratet und dessen Staatsbürgerschaft angenommen. Ein damaliges Gesetz besagte, dass man als Nicht-Deutsche keinen Anspruch mehr auf beschlagnahmte Werke habe. Weiter müsse man noch die russischen Testamente von Lissitzky auf Echtheit prüfen.

Das Gericht würde es deshalb begrüßen, wenn die Parteien zu einer Einigung kommen.

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