In Baugrube des "Sendlinger Lochs" sammelt sich weiter Unrat: Was wird aus dem Millionen-Projekt?
München - In der Baugrube an der Alramstraße sammelt sich weiter Regenwasser und Unrat. Wann dort mit dem Bau von Wohnungen begonnen wird und wieder ein Supermarkt einzieht, steht in den Sternen. Wie mehrmals berichtet, hakt es an der Finanzierung - viele Bauprojekte stehen still.
In einem Prozess im Justizpalast ging es seit Februar darum, wie 2017 der Grundstücksverkauf an M-Concept zustande gekommen war. Eine Maklerin hatte M-Concept verklagt (AZ berichtete). Sie forderte von Geschäftsführer Stefan Mayr fast 1,9 Millionen Euro Provision plus Zinsen.
Mayr hatte das Grundstück damals von dem Immobilienunternehmen Eurytos gekauft. Beim Prozess wurde öffentlich: für mehr als 73 Millionen Euro.
Maklerin hat 250.000 Euro Honorar bekommen
Die Maklerin behauptete, dass M-Concept erst durch sie in das Bieterverfahren gekommen sei. Doch nach dem Kauf bekam sie von Mayr nur "ein Beratungshonorar" in Höhe von 250.000 Euro. Dieser Betrag, sagt sie, sei nur als Abschlag vereinbart gewesen, damit Mayr nach dem teuren Grundstückskauf nicht auch noch für sie einen Millionenbetrag lockermachen musste. Dafür hätten beide vereinbart, dass sie den Alleinvertrieb für die Wohnungen in der Alramstraße bekommt.
Das wäre ein überaus lukrativer Auftrag gewesen: Demnach lag das erwartete Verkaufsvolumen für die 128 geplanten Wohnungen bei rund 177,9 Millionen Euro. Doch drei Jahre später war's vorbei mit dem zuvor freundlichen Kontakt zwischen Immobilienentwickler und Maklerin. Er kündigte ihr den Alleinvertrieb, sie verklagte ihn auf Zahlung von 2,5 Prozent "marktübliche Provision" für die Vermittlung des Grundstücks.
Mayr gewinnt: Richterin weist die Klage ab
Vor dem Landgericht widersprach Mayr der Version der Maklerin, dass erst sie ihn beim Verkäufer ins Spiel gebracht hatte. Ein Zeuge untermauerte das: Er legte dem Gericht die Bieterliste vom 28. April 2017 vor: Da stand M-Concept schon drauf, auf Platz 36 von über 100.
Richterin Suckow wies die Klage ab. Die Maklerin muss die Prozesskosten zahlen.
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