Hund aus Notwehr getreten: Freispruch
Der Amtsrichter entscheidet, dass der Angeklagte in Notwehr gehandelt hat. Aber: Josef B. hat das Herrchen beleidigt und muss nun zahlen.
München - Pfeilschnell und laut bellend kommt Jack-Russel-Mischling „Buski“ (2) im Hinterhof an der Richard-Strauss-Straße in Bogenhausen auf Josef B. (47) zu.
Laut Anklage soll der Messebauer am 28. Juni 2012, gegen 17 Uhr, dann mit dem Fuß in die linke Seite des Hundes getreten haben. Dabei sei das Tier durch die Luft geflogen und habe sich eine Rippe gebrochen. Herrchen Andreas E. (27) soll er als „Asoziales Pack“ beschimpft haben.
Josef B. steht jetzt wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz vor dem Münchner Amtsgericht. Der Mann versteht die Welt nicht mehr: „Ich bin mit meiner Freundin auf dem Heimweg gewesen. Im Innenhof schoss plötzlich der Hund auf mich zu. Das Herrchen ist nicht in der Lage, sein Tier zurückzuholen. Ich habe das Tier mit dem Fuß nur abgewehrt, weil ich Angst hatte, dass es mich beißt.“
Daraufhin soll ihm Andreas E. gedroht haben, dass er ihn „eines Nachts niederknüppeln“ werde.
Daraufhin soll der Angeklagte das Herrchen beleidigt haben. Der Angeklagte weiter: „Der Herr E. hat seinen Hund überhaupt nicht im Griff. Das Tier geht auf jeden los.“
Die Freundin und ein Nachbar bestätigen vor Gericht, dass Josef B. die Hundedame nur abgewehrt und nicht nach „Buski“ wie nach einem Fußball getreten habe.
Während der Beweisaufnahme wurde aus dem Rippenbruch ein Muskelfaserriss. Die Tierarztkosten belaufen sich auf 50 Euro.
Der Angeklagte ist bereit, diese Kosten zu tragen. Aber das muss er wohl nicht mehr. Der Amtsrichter sprach ihn vom Vorwurf der Tierquälerei frei: „Es war Notwehr.“ 450 Euro (30 Tagessätze) muss Josef B. trotzdem zahlen – wegen Beleidigung.
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