Halbnackter Muckimann am Hauptbahnhof

Als die Polizei ihn bittet, den Hauptbahnhof zu verlassen, zieht ein 33-Jähriger sein T-Shirt aus und zeigt seine Muskeln. Dann kämpft er mit Polizisten und einem Polizeihund.
Ludwigsvorstadt - Am Freitag, den 30. Mai haben Bundespolizisten einen alkoholisierten Mann in Gewahrsam nehmen müssen, der mehreren Platzverweisen nicht nachkommen wollte. Gegen 21.30 Uhr hatte eine Streife der Bundespolizei am Haupteingang des Hauptbahnhofs eine lautstarke verbale Auseinandersetzung zwischen einem 43-Jährigen Türken und dem 33-jährigen Mann bemerkt. Noch rechtzeitig gingen die Beamten dazwischen - die beiden Männer hatten schon ihre Fäuste geballt und sich aggressiv angeschrien.
Eine weitere Streife der Bundespolizei musste unterstützen, um die Männer dauerhaft voneinander fern zu halten. Beide Männer bekamen daraufhin einen Platzverweis. Als die Beamten etwa eine Stunde später den 33-jährigen Perlacher erneut am Haupteingang antrafen, forderten sie ihn nochmals auf den Bereich zu verlassen. Der biertrinkende Mann machte keinerlei Anstalten zu gehen, sondern zog demonstrativ seine Oberbekleidung aus. Dabei spannte und lockerte er seine Muskeln nach Bodybuilder-Art.
Als der halbnackte Mann dann auch noch in aggressiver Pose auf die Beamten zuging, nahm die Streife ihn in Gewahrsam. Der 33-Jährige wehrte sich gegen die Mitnahme zum Dienstfahrzeug erheblich. Am Fahrzeug angekommen stemmte er seine Beine gegen den Türrahmen und versuchte, nach den Beamten zu schlagen. Dabei beschädigte er auch ein anderes abgestelltes Fahrzeug. Ein Diensthund musste eingesetzt werden: Beim Einsatz des Hundes riss der aggressive 33-Jährige den Maulkorb des Tieres herunter.
Der Hund drückte ihn daraufhin mit den Vorderläufen weg und die Beamten konnten dem Mann Handschellen anlegen. Auf der Dienststelle maßen die Beamten bei dem Mann einen Atemalkoholwert von 2,24 Promille. Nach Beendigung der strafprozessualen Maßnahmen musste er ausgenüchtert werden. Die Bundespolizei ermittelt nun gegen den 33-Jährigen wegen versuchter Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.