Giftgrün: Diese Farbe muss weg!

Über Geschmack lässt sich streiten: Allerdings nicht mit der Denkmalschutzbehörde. Warum ein Haus in der Landsberger Straße umgestrichen werden muss ...
Lea Kramer |
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Über Geschmack lässt sich streiten: Allerdings nicht mit der Denkmalschutzbehörde. Warum ein Haus in der Landsberger Straße umgestrichen werden muss.

Schwanthalerhöhe - Als öd kann man die Farben des Münchner Winters in diesem Jahr nicht bezeichnen. Mit wenig Grau, viel Himmelblau und zeitweise auch Sonnengelb kommt die kalte Jahreszeit daher. Eine bestimmte Farbe an der Schwanthalerhöhe allerdings stößt unangenehm auf. Sie fügt sich nicht so ohne weiteres ins Stadtbild des Viertels ein. Giftgrün leuchtet ein Haus in der Landsberger Straße.

Es ist die Zentrale eines Online-Versandhauses für Kindermode. Mitte Dezember hat sich die Firma selbst ein grelles Farbkleid zugelegt. Seither spiegelt sich die grün-gestreifte Fassade im gegenüber liegenden Europäischen Patentamt. Deshalb blieb das auffällige Haus auch bei den städtischen Einrichtungen nicht unbemerkt. Der „Unteren Denkmalschutzbehörde“ stach die Farbe sofort ins Auge. Sie beschloss: Das Grün muss weg. Und schickte einen Brief.

Mehrere Einzeldenkmäler lägen in unmittelbarer Nachbarschaft, sagt die Sprecherin des Referats für Stadtplanung und Bauordnung auf Anfrage. Gerade das Nebengebäude stehe unter Denkmalschutz. Das Eckgebäude mit Turm am Eingang zur Grasserstraße ist historische Bausubstanz.

Will ein Eigentümer sein Gebäude in solch einem Umfeld streichen, muss er die Erlaubnis von der Denkmalschutzbehörde einholen. Anschließend führe das Amt eine Ortsbegehung mit allen Beteiligten durch. „In diesem Fall wurde überhaupt keine Genehmigung eingeholt“, sagt Karla Schilde vom Stadtplanungsreferat. Ein Bußgeldverfahren läuft.

So hat sich auch ergeben: Das besagte Versandhaus, in dessen Firmenfarben das Gebäude nun leuchtet, ist überhaupt nicht der Eigentümer, sondern nur Mieter der Büroflächen im Haus. Die Eigentümer des Komplexes zeigten sich laut Stadtplanungsreferat indes einsichtig. „Sie wissen Bescheid und wollen Abhilfe schaffen“, so Schilde.

Deshalb hat die Behörde eine Gnadenfrist gewährt: Erst nach dem Frost muss das Giftgrün weichen. Eine Palette mit Farbvorschlägen habe der Eigentümer schon jetzt erhalten. Damit dann alles mit rechten Dingen zugeht. Und das Haus im Frühjahr optisch wieder ins Viertel passt. 

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