Gibt's eine Erhaltungssatzung?
Laim - Das haben jetzt die SPD-Stadträte Andreas Lotte, Verena Dietl und Ulrike Boesser beantragt. Das Ergebnis dieser Untersuchung soll dem Stadtrat schnellstmöglich vorgelegt werden.
"Erhaltungssatzungen nach § 172 Baugesetzbuch dienen als städtebauliches Instrument vorrangig dem Erhalt der Bevölkerungs- und Wohnstruktur eines Stadtviertels, und damit dem sogenannten Milieuschutz", so dei Antragsteller. Die Siedlungsstruktur von Laim, ein nahezu reines Wohnviertel, in dem sich Geschosswohnungsbau mit Ein- und Mehrfamilienhäusern abwechselt, biete Anhaltspunkte dafür, dass auch hier ungewollte Verdrängungsprozesse gegenüber der alteingesessenen Bevölkerung einsetzen könnten.
Das Ziel einer jeden maßvollen städtebaulichen Weiterentwicklung sei aber die Bewahrung der typischen Charakteristik eines Stadtteils, in Laim die eines ehemaligen Arbeiterviertels, ohne dass die alteingesessene Bevölkerung Angst vor Verdrängung durch Luxusmodernisierung und Spekulation haben müsse.
Deswegen gelte es, gerade in Zusammenhang mit der vor kurzem beschlossenen Ausweitung der Indikatoren für Erhaltungssatzungen, dass Aufwertungs- und Verdrängungspotential dieses Stadtbezirks zu untersuchen.
Sei infolge der Überprüfung ein Handlungsbedarf erkennbar, sollten die betroffenen Gebiete von Laim zu einem neuen Erhaltungssatzungsgebiet zusammengeschlossen werden.
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