Gewalttat am Münchner Hauptbahnhof: 35-Jähriger landet vor dem Haftrichter
Ludwigsvorstadt – Nach einer Schlägerei am Münchner Hauptbahnhof gegen einen 35-jährigen Mann wegen gefährlicher Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ermittelt.
Hauptbahnhof München: Streit unter Betrunkenen eskaliert
Wie die Bundespolizei weiter berichtet, hatte sich der Mann am Dienstagabend (1. April) mit einem anderen Mann gestritten – zunächst mit Worten, dann mit den Fäusten.
Der andere Mann lag gegen 18.15 Uhr am Bahnsteig 9/10 des Hauptbahnhofs "augenscheinlich schlafend an einer Säule", als der 35-Jährige auf ihn zukam, ihn ansprach und offensichtlich verbal provozierte.
Mann will vor Bundespolizei flüchten und widersetzt sich
Denn der Mann stand auf, packte den 35-Jährigen den Angaben zufolge am Kragen und schob ihn vor sich her. "Es entwickelte sich eine körperliche Auseinandersetzung, in deren Verlauf der Jüngere dem Älteren dessen eigene Tasche, die mit einer Metalltasche bestückt war, gegen den Kopf schlug", so die Bundespolizei.
Bundespolizist leicht verletzt
Der Geschlagene sei dabei "augenscheinlich unverletzt" geblieben. Die beiden Wohnsitzlosen seien schließlich von hinzukommenden Reisenden und einer zufällig vorbeikommenden Bundespolizistin getrennt worden.
Als eine Streife der Bundespolizei eintraf, stellten sie den 35-Jährigen, der gerade die Flucht ergreifen wollte und dann versuchte, sich aus den Griffen der Beamten zu lösen – er wurde zu Boden gebracht und gefesselt.
Atemalkoholtest bei den Streitenden ergibt 2,3 Promille und 1,32 Promille
Hierbei prellte sich einer der Bundespolizisten das Knie, blieb aber weiterhin dienstfähig. Für weitere Maßnahmen wurden die beiden Männer zur Dienststelle der Bundespolizei in die Denisstraße gebracht.
Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,3 Promille bei dem 40-Jährigen, der 35-Jährige wies einen Wert von 1,32 Promille auf.
Die Staatsanwaltschaft München I ordnete eine Blutentnahme sowie die Vorführung des 35-Jährigen beim Haftrichter am Mittwoch (2. April) an. Gegen ihn wird wegen gefährlicher Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ermittelt.