Geld entscheidet über Freiheit oder Knast
Ludwigsvorstadt - Am Mittwoch beglich ein 33-jähriger Serbe zwei Geldstrafen bei der Bundespolizei am Münchner Hauptbahnhof, woraufhin zwei gegen ihn vorliegende Fahndungen zur Strafvollstreckung aufgehoben wurden.
Der Mann erschien gegen 8:50 Uhr bei der Wache der Bundespolizei und fragte nach, was gegen ihn vorliege. Ein Datenabgleich ergab, dass er zu einer Geldstrafe in Höhe von 2400 Euro wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt worden war und dies bislang nicht bezahlt hatte. Zudem waren noch Verfahrenskosten wegen einer Ordnungswidrigkeit offen.
Der 33-Jährige händigte den Beamten 2.444 Euro in bar aus, die der Gerichtskasse zugeführt werden, und konnte die Wache freien Fußes verlassen. Damit verhinderte er eine Festnahme wegen Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Tagen.
In einem anderen Fall wurde ein 63-jähriger Serbe am Donnerstag am Hauptbahnhof kontrolliert. Dabei stellte sich heraus, dass er von der Staatsanwaltschaft Traunstein zur Festnahme aufgrund eines Vollstreckungshaftbefehls zur Fahndung ausgeschrieben worden war.
Die Geldstrafe in Höhe von 345 Euro und die Kosten des Verfahrens in Höhe von 63,50 Euro konnte er nicht aufbringen.
Er wurde der Haftanstalt zugeführt.
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