Gebäude in der Hochstraße: Darf man dieses Haus abreißen?
München - Ein alter Jagdweg entlang des Isarhochufers war die Hochstraße einst, heute ist sie die Verbindung zwischen Gasteig und Nockherberg. Jagdrevier ist das Gebiet in der Oberen Au noch immer. Heute geht's den Geldigen dort aber weniger um Rotwild, sondern mehr um Immobilientrophäen. Von denen gibt es nur noch wenige, das kleinbürgerliche Wohnhaus an der Nummer 53 könnte eine sein.
Das gut erhaltene und gepflegte Anwesen stammt aus der Zeit um 1927. "Als Entwurfsverfasser geht der Architekt Georg Guinin aus den Bauakten hervor", sagt Birgit Neuhäuser vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege. Der Architekt hat das Bild der Stadt geprägt. Mehr als ein Dutzend - vorwiegend - Mietshäuser im Stil der Gründerzeit und des Jugendstils sind von ihm überall in München erhalten: in der Elisabethstraße, der Romanstraße, der Isabellastraße oder der Reitmorstraße. Sein bedeutendstes Bauwerk ist das Berchmanskolleg in Pullach.

Bewohner wussten nichts von Abrissplänen
Das zweigeschossige Wohnhaus in der Au ist eine Ausnahme. Bisher ist nur ein weiteres Gebäude dieser Art von Guinin belegt: ein 1899 erbautes Landhaus in Englschalking, das für die Ziegeleiunternehmer Rattenhuber entworfen wurde.
Das Haus in der Hochstraße hätte fast keine Aufnahme in den Kanon des Architekten gefunden. Ein Schreiben an das Referat für Stadtplanung und Bauordnug verhalf dem Haus zu seinem Schöpfer. Bei der Behörde ging nämlich Ende 2019 ein Antrag auf Abriss des Gebäudes ein. Der Bezirksausschuss Au-Haidhausen (BA), dem die Unterlagen zugeleitet wurden, war alarmiert.
Die konkrete Planung sah den Abbruch des Gebäudes und anschließenden Neubau eines Mehrfamilienhauses mit drei Geschossen neben Erd- und Dachgeschoss vor. Zusätzlich sollte die Behörde eine Unterkellerung des Grundstücks prüfen. In dem Haus wohnen mehrere Parteien, manche wussten offenbar nicht einmal etwas von den Plänen.
Behörde: Voraussetzungen für Baudenkmal nicht erfüllt
In einem Antrag fordert der BA, das Haus unter Denkmalschutz zu stellen. "Häuser wie das Anwesen Hochstraße 53 prägen das historische Gesicht unserer Stadt", heißt es in dem Schreiben. Deshalb wollte der BA auch gleich noch das Nachbarhaus überprüfen lassen, selbst wenn für das überhaupt keine Umbaupläne vorliegen.
Für das erste Haus, das mit der Nummer 53, sah das Landesamt eine Prüfung als gerechtfertigt an. Nach einem Besuch des Hauses, in dem noch die ursprünglichen Kastenfenster sowie eine Holztreppe erhalten sind, ist das Urteil ernüchternd: Nach Begehung und Auswertung der Bauakten sei man zu dem Schluss gekommen, "dass das Gebäude die Voraussetzungen für ein Baudenkmal nicht erfüllt", sagt Sprecherin Neuhäuser.
Beim älteren Nebenhaus 53a könnten Abbruchjäger ebenfalls Glück haben. Es stammt zwar im Kern aus dem Jahr 1834, ist aber im Zweiten Weltkrieg so stark beschädigt worden, dass es die Behörde nicht als schützenswert erachtet.
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