Fußgängerschutz ist keine Kostenfrage
Eine fußgängerfreundliche Ampelschaltung an der Kreuzung Innere Wiener Straße/Stubenvollstraße fordert der Bezirksausschuss - und zwar ziemlich nachdrücklich.
Haidhausen - Vorausgegangen war eine Stellungnahme des KVR, das die entsprechende Bürgerversammlungs-Empfehlung abgelehnt hatte. Der Bezirksausschuss 5 beschloss daraufhin einstimmig diesen Antrag:
"Der BA 5 kann die Stellungnahme und die Auffassung des KVR, dass mit der jetzigen Schaltung der Signalanlage ein optimaler Kompromiss gefunden wurde, nicht anerkennen.
Der BA 5 fordert die LH München und das KVR auf, die Steuerung, unabhängig von den Kosten, so zu ändern, dass die Umschaltzeiten der Fußgängerampel von rot auf grün verkehrsabhängig, nach Verkehrsaufkommen erfolgt."
Wenn der Fahrzeugverkehr in beiden Richtungen gering sei, solle die Umschaltung für Fußgänger auf grün innerhalb von 10 Sekunden erfolgen, bei starkem Verkehrsaufkommen in 30 Sekunden.
"Sollte dies mit der derzeitigen LZA nicht möglich sein, soll sie ersetzt werden", so BA-Chefin Adelheid Dietz-Will. "Diese Steuerung ist auch in Abhängigkeit der Signalanlage Preysingstraße möglich, denn es ist keine technische Frage, sondern höchstens eine Kostenfrage."
Die langen Wartezeiten seien aus Sicherheitsgründen für die Fußgänger "nicht zumutbar. In der Regel warten die Fußgänger das Umschalten auf grün nicht ab und überqueren die Innere Wiener Straße bei rot", so der BA.
Die Fußgänger, die die Innere Wiener Straße westwärts überqueren, wollten in vielen Fällen die Tram stadteinwärts erreichen. Das sei mit der derzeitigen Schaltung fast nie möglich. Das Queren bei rot in Westrichtung sei sehr gefährlich, da die Fußgänger den herannahenden stadtauswärtigen Autoverkehr nicht sehen könnten.
"Der BA nimmt die KVR-Begründung, dass die Kosten im Verhältnis zur höheren Sicherheit für Fußgänger zu hoch sind, nicht hin", so Dietz-Will nachdrücklich. "Es wird nicht akzeptiert, dass die Fußgänger gegenüber dem Fahrzeugverkehr wegen der Kosten benachteiligt werden."
Das erstellte Gutachten sei für den BA nicht relevant, da bei dem Gutachten der Fahrzeugverkehr mit einer höheren Priorität berücksichtigt worden seien.
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