Freundin tot geprügelt – 13 Jahre Gefängnis
Giesing - Abweichend vom Plädoyer der Staatsanwaltschaft gingen die Richter des Münchner Schwurgerichts nicht von einem grausamen Mord aus, sie sprachen den Angeklagten wegen Totschlags schuldig und entsprachen damit dem Antrag der Verteidigung.
Der Angeklagte hatte am 21. Januar 2013 abends bei einem Streit die 38 Jahre alte Freundin in der Wohnung in der Nähe des Grünwalder Stadions immer wieder mit großer Kraft ins Gesicht und auf den Körper geschlagen und sie im Kreis herumgeschleudert.
Die Frau erlitt Hirnblutungen, Gesicht und Körper wiesen etwa 150 Blutergüsse auf. Erst am Nachmittag des folgenden Tages rief der 35-Jährige den Rettungsdienst an, das Opfer starb im Krankenhaus.
Die Staatsanwaltschaft wertete das Verbrechen als Mord und beantragte eine lebenslange Haft. Das Schwurgericht verneinte das Mordmerkmal der Grausamkeit: Es sei nicht geklärt, wann das Opfer das Bewusstsein verloren und keine Schmerzen mehr gespürt habe.
Jedoch wertete das Gericht die Zahl der Misshandlungen und deren Dauer ebenso zu Ungunsten des Angeklagten, wie dessen Verhalten danach.
Strafmildernd wirkten sich das Geständnis des Mannes, seine Entschuldigung bei den Angehörigen sowie seine Alkoholisierung bei der Tat aus.
- Themen:
- Mord