Frauchen mit Stichflamme angegriffen: Freispruch!
Moosach - Es ist das überraschende Ende einer seltsamen Gerichtsverhandlung: Der Täter gesteht eine Attacke auf einen Hund und deren Halterin – und wird dennoch frei gesprochen.
Paul Z. (24, Name geändert) wurde vorgeworfen, am 9. März 2013 bei einem Spaziergang im Park an der <strong>Moosacher</strong> Triebstraße dem Australian Shepherd „Mila“, der ihn beschnuppern wollte, Deospray in die Augen gesprüht zu haben.
Als ihn die Hundehalterin zur Rede stellen will, sprüht er auch in ihre Richtung und entzündet das Gas mit einem Feuerzeug. Die Stichflamme trifft die zurückweichende Frau aber nicht. Verletzt wird sie trotzdem. Als sie Paul Z. an dessen Rucksack festhalten will, schlägt der um sich. Tamara W. trägt eine Schürfwunde an der Unterlippe und Prellungen davon.
Die meisten Vorwürfe stimmen, sagt der 24-Jährige auf der Anklagebank. Er sei allgemein ängstlich gewesen und wollte sich in diesem speziellen Fall den Hund vom Leib halten. Dass er die tatsächliche Gefahr, die von dem Hund ausging, weit überschätzt habe, liege an einer Psychose, erläuterte die Gutachterin im Zeugenstand: Z. sei misstrauisch, ängstlich, umständlich, abschweifend und habe sich in den vergangenen Jahren immer weiter zurückgezogen. Seit dem Zwischenfall in Moosach, sei Paul Z. aber nicht weiter auffällig geworden. Er gehe Konflikten lieber aus dem Weg.
Am Ende hat Richter Gilbert Wolf nur zwei Bitten: „Gehen Sie zum Arzt und nehmen ein paar Pillen. Sie sind krank“, sagt er zu Paul Z. Sein zweiter Wunsch geht in Richtung der Hundehalterin: Hunde gehörten an die Leine. Das würde den Gerichten viel Arbeit ersparen, glaubt der Richter.
Er sprach den Angeklagten frei, so wie es sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung gefordert hatten. Paul Z. leide an einer schizophrenen Psychose und sei daher bei der Tat nicht schuldfähig gewesen. Aber auch eine Unterbringung kam nicht in Frage, weil die Gutachter dem 24-Jährigen bescheinigen, keine Gefahr für die Allgemeinheit darzustellen.
Das Urteil löst bei Halterin Tamara W. und ihrem Freund Michael W. Unverständnis aus. Sie haben eine Schadenersatz-Klage eingereicht. „Mila“, die aufgrund der Spray-Attacke eine Augenentzündung davontrug, musste zur Tierpsychologin.
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