Erstaufnahmeeinrichtung Baierbrunner Straße

Die Grünen-Fraktion im Bezirksausschuss 19 stellt erneut fest, dass die Immobilie Baierbrunner Straße 14 ungeeignet für die Unterbringung von Menschen ist.
AZ |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Das Haus in der Baierbrunner Straße bietet Asylbewerbern eine Erstunterkunft. Keine dauerhafte Lösung, findet der BA 19, da der Zustand des Gebäudes inakzeptabel sei.
Google Maps Das Haus in der Baierbrunner Straße bietet Asylbewerbern eine Erstunterkunft. Keine dauerhafte Lösung, findet der BA 19, da der Zustand des Gebäudes inakzeptabel sei.

Thalkirchen - Bis Dezember 2004 wurde das Gebäude an der Baierbrunner Straße 14 als Gemeinschaftsunterkunft genutzt, dann als Erstaufnahmeeinrichtung; seit 24. November 2014 dient es als „Ankunfts- und Transferzentrum“. Sollte das Bürogebäude, wie von der Regierung von Oberbayern bereits mehrmals angekündigt, nach seiner Nutzung als „Ankunfts- und Transferzentrum“ wieder als Gemeinschaftsunterkunft genutzt werden, ist eine Generalsanierung nebst Freiflächenplanung nach Meinung der Grünen unabdinglich. Die Kosten hat die Eigentümerin zu tragen.

Der BA 19 fordert die Landeshauptstadt München auf, in diesem Sinne tätig zu werden, sobald eine Umwandlung in eine Gemeinschaftsunterkunft angezeigt wird. Sollten die notwendigen substantiellen Sanierungen und die Schaffung von geeigneten nutzbaren Freiflächen auf dem Grundstück nicht möglich sein, so fordert der BA 19 die Landeshauptstadt München auf, sich bei der Regierung von Oberbayern für eine Beendigung jeglicher Nutzung einzusetzen, die im Zusammenhang mit der Unterbringung von Menschen steht. Die Weiterführung der Baierbrunner Straße als Erstaufnahmeeinrichtung lehnt der BA 19 weiterhin ab. Begründung: Die unsägliche Bausubstanz, der für die Unterbringung von Menschen ungeeignete Zuschnitt, die mangelnden Aufenthaltsflächen im Freien, die teils massive Überbelegung, die Mängel bei der Infrastruktur und die starke personelle Fluktuation einer Erstaufnahmeeinrichtung haben in den vergangenen Jahren zu Problemen für die Bewohner und Anwohner der Baierbrunner Straße 14 geführt.

Die Eigentümerin der Immobilie könnte diese entsprechend ihrer ursprünglichen Konzeption als Bürogebäude nicht mehr kostendeckend vermieten. Da die Eigentümerin mit der Vermietung der Immobilie an die Regierung von Oberbayern Einnahmen erzielt hat, die in keinem Verhältnis zu den ortsüblichen Mietzinsen für Büroräume stehen, obliegt es ihr, für einen Zustand des Gebäudes und des Grundstücks zu sorgen, der für die Unterbringung von Menschen geeignet ist. Sollte dies nicht in ausreichendem Maße zu realisieren sein, sollte die Regierung von Oberbayern Möglichkeiten zur vorzeitigen Kündigung des Mietverhältnisses prüfen. Aufgrund der nicht vorhandenen nutzbaren Freiflächen auf dem Grundstück Baierbrunner Straße 14 mussten die Bewohner notgedrungen auf den umliegenden Straßenraum ausweichen, wenn sie frische Luft schnappen wollten. Rückzugs- , Aufenthalts- oder Spielflächen im Freien existieren auf dem Grundstück nicht.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.