Ermittlungen gegen syrischen Asylbewerber eingeleitet

Gegen den syrischen Asylbewerber, der in München mit dem Sprung von einem Baukran drohte, hat die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen versuchter Nötigung eingeleitet.  
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Weil er auf einen Kran kletterte und drohte herunterzusprigen, werden Ermittlungen gegen den 31-jährigen Syrer eingeleitet.
Gregor Feindt Weil er auf einen Kran kletterte und drohte herunterzusprigen, werden Ermittlungen gegen den 31-jährigen Syrer eingeleitet.

Gegen den syrischen Asylbewerber, der in München mit dem Sprung von einem Baukran drohte, hat die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen versuchter Nötigung eingeleitet.

München – Gegen den syrischen Asylbewerber, der in München mit dem Sprung von einem Baukran drohte, hat die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen versuchter Nötigung eingeleitet. Der 31-Jährige hatte am Montag gedroht, sich von dem Kran in die Tiefe zu stürzen, sollte seine Familie, die sich derzeit offenbar in Ägypten aufhält, nicht nach Deutschland nachkommen dürfen. „Die Drohung, sich umzubringen, erfüllt potenziell den Tatbestand der Nötigung“, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Mittwoch.

Nach fast 17 Stunden war es einem Sondereinsatzkommando schließlich gelungen, sich dem Syrer im Schutz der Dunkelheit zu nähern und ihn herunterzuholen. Der Mann habe sich gewehrt, sei aber unverletzt, berichtete die Polizei. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft drohen ihm auch Ermittlungen wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.

Nach seiner Festnahme wurde er in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht. Wie lange er dort bleiben muss, war nach Angaben der Polizei vom Mittwoch zunächst unklar. Er könne nach seiner Entlassung zurück in seine Asylbewerber-Unterkunft, sagte ein Sprecher. „Es geht ja keine Gefahr von ihm aus.“

 

 

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