Erbbaurecht für „Dominik-Brunner-Haus“

Das Jugendhaus an der Görzerstraße soll erweitert werden um ein Haus für sozial benachteiligte Kinder. Jetzt hat die Stadt den Betreibern ein Grundstück dafür überlassen.
AZ |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News

Ramersdorf - Perlach - Im Herbst 2015 soll im Stadtbezirk Ramersdorf – Perlach das „Dominik-Brunner-Haus der Johanniter“ für die Betreuung sozial benachteiligter Kinder eröffnen. Das dafür nötige Grundstück stellt die Stadt München der Dominik-Brunner-Stiftung in Erbpacht zur Verfügung. Dies hat Kommunalreferent Axel Markwardt am 6. Februar beantragt und der zuständige Kommunalausschuss ist dem Vorschlag einstimmig gefolgt.

Gestern Abend wurde das Projekt „Dominik-Brunner-Haus der Johanniter“ nun der Öffentlichkeit vorgestellt. Der Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. betreibt seit 2009 ein Kinder-und Jugendhaus auf einem städtischen Grundstück an der Görzer Straße 117 in Ramersdorf- Perlach. Aus diesem Grund haben sich die Dominik-Brunner-Stiftung und der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. zusammengeschlossen, um gemeinsam eine Erweiterung der bestehenden Einrichtung zu realisieren.

Die in Rede stehende, zirka 100 Quadratmeter große Fläche, die direkt an das bestehende städtische Kinder- und Jugendhaus in der Görzerstraße 115 angrenzt, gehört ebenfalls der Landeshauptstadt München und wird vom Kommunalreferat verwaltet. Die Dominik-Brunner-Stiftung möchte den geplanten Erweiterungsbau aus Stiftungsmitteln finanzieren; dem Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. soll der Betrieb der Einrichtung übertragen werden. Da der Neubau mit erheblichen Investitionen verbunden ist und langfristig betrieben werden soll, werden die betroffenen Grundstücksflächen im Erbbaurecht an die Dominik-Brunner- Stiftung vergeben.

Der zwischen dem Kommunalreferat und der Dominik-Brunner-Stiftung vereinbarte Erbbaurechtsvertrag wird auf die Dauer von 50 Jahren geschlossen. Weiter kann die Stiftung das Erbbaurecht zwei mal um jeweils zehn Jahre verlängern. Damit ergäbe sich eine Gesamtlaufzeit von 70 Jahren. Zusätzlich kann die Stiftung innerhalb der nächsten zehn Jahre entscheiden, ob sie das Erbbaurecht auf die angrenzende Fläche des bisherigen städtischen Kinderhauses erweitern möchte, was zusätzlich rund 1.200 Quadratmeter Fläche ergäbe.

Insgesamt erhält die Stiftung das Grundstück zu einem Erbbauzins, der auf einer Gemeinbedarfsnutzung basiert. Dies ist möglich, weil der Stiftungszweck eine soziale, gemeinwohlorientierte Nutzung der Fläche ohne Gewinnerzielungsabsicht nach den Vorgaben der Stadt München vorsieht. „Die Stadt ist in der Regel verpflichtet, die Vergabe ihrer Grundstücke im Erbbaurecht öffentlich und gegen Höchstgebot auszuschreiben.

Dies ist hier nicht so, denn die Dominik-Brunner-Stiftung und der Johanniter- Unfall- Hilfe e.V. übernehmen mit der geplanten Errichtung beziehungsweise dem Betrieb der Kinder-und Jugendeinrichtung an der Görzer Straße eine Pflichtaufgabe der Stadt gemäß des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes,“ erläuterte Kommunalreferent Axel Markwardt. Entgegen der sonst üblichen Vorgehensweise, beabsichtigt die Stadt hier deshalb nicht, eine eigene Kinderbetreuungseinrichtung zu errichten, sondern ist dem Angebot der Dominik-Brunner-Stiftung und des Johanniter-Unfall- Hilfe e.V. zur Schaffung der Plätze gefolgt, da diese Betreuungsplätze im Stadtviertel dringend benötigt werden.

Zudem wird die Stadt entlastet, weil die Stiftung auch keine sonst allgemein üblichen Investitionskostenzuschüsse für den Bau in Anspruch nehmen will. Damit wird einer weiteren äußerst sinnvollen und wichtigen soziale Infrastrukturmaßnahme der Stadt in Zusammenarbeit mit einer gemeinnützigen Stiftung, eine solide und langfristige Grundlage gegeben“, so Kommunareferent Axel Markwardt.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.