Elternunterhalt und Patientenverfügung

Beim Vortrag „Vorsorge treffen: Elternunterhalt – Vorsorge- und Betreuungsvollmacht - Patientenverfügung“ geht's um den Fall, wenn man sich nicht mehr selbst helfen kann.
AZ |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Ein wichtiges Dokument: die Patientenverfügung.
dpa Ein wichtiges Dokument: die Patientenverfügung.

Altstadt - Herbert hat schon früh geregelt, dass sein Sohn Albrecht alle finanziellen Angelegenheiten regeln kann, Zugriff auf sein Konto hat, Auskunft von den Ärzten erhält über seinen Gesundheitszustand und entsprechend Vorsorge treffen kann.

Renate ist seit einem Fahrradunfall an den Rollstuhl gefesselt. Das Gericht hat ihr eine Betreuerin zugeordnet. Zwischen ihr und der Betreuerin kommt es zu ständigen Meinungsverschiedenheiten. Franz-Josef hat eine Patientenverfügung erstellt und festgelegt, dass er lebensverlängernde Maßnahmen jeglicher Art ablehnt. Insbesondere möchte er nicht künstlich ernährt werden. Er beauftragt seine Tochter Maria darauf zu achten, dass dies von den Ärzten beachtet wird.

Die Mutter von Hans wurde zum Pflegefall und wohnt jetzt in einem Heim. Sechs Wochen später kommt ein Schreiben vom Sozialamt und fordert von Hans monatlich 680 Euro Elternunterhalt, weil Rente und Pflegeversicherung die Heimkosten nicht decken.

Wer für den Fall der Fälle, dass er nicht mehr selbst handeln und entscheiden kann, Vorsorge treffen will, muss Vollmachten erteilen. Nicht nur im Alter, aber insbesondere im Alter ist dies wichtig. Nur rechtzeitige Vorsorge macht eine selbstbestimmte Lebensplanung möglich, auch in Situationen in denen der Betroffene nicht mehr selbst entscheiden kann.

Im Vortrag wird Rechtsanwältin Sonja Sattler auf die einzelnen Vollmachten eingehen und aufzeigen, wie Fehler bei Formulierung und Form vermieden werden können. Des Weiteren wird sie die Strukturen der Rechtsprechung beim Elternunterhalt skizzieren und darlegen, ob und wie man „Vorsorge“ treffen kann.

Der Vortrag „Vorsorge treffen: Elternunterhalt – Vorsorge- und Betreuungsvollmacht - Patientenverfügung“ findet am Dienstag, 12. November um 19 Uhr im Evangelischen Forum, Herzog-Wilhelm-Straße 24, München. Es referiert Rechtsanwältin Sonja Sattler. Der Eintritt ist frei.

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.