Elternunterhalt und Patientenverfügung
Altstadt - Herbert hat schon früh geregelt, dass sein Sohn Albrecht alle finanziellen Angelegenheiten regeln kann, Zugriff auf sein Konto hat, Auskunft von den Ärzten erhält über seinen Gesundheitszustand und entsprechend Vorsorge treffen kann.
Renate ist seit einem Fahrradunfall an den Rollstuhl gefesselt. Das Gericht hat ihr eine Betreuerin zugeordnet. Zwischen ihr und der Betreuerin kommt es zu ständigen Meinungsverschiedenheiten. Franz-Josef hat eine Patientenverfügung erstellt und festgelegt, dass er lebensverlängernde Maßnahmen jeglicher Art ablehnt. Insbesondere möchte er nicht künstlich ernährt werden. Er beauftragt seine Tochter Maria darauf zu achten, dass dies von den Ärzten beachtet wird.
Die Mutter von Hans wurde zum Pflegefall und wohnt jetzt in einem Heim. Sechs Wochen später kommt ein Schreiben vom Sozialamt und fordert von Hans monatlich 680 Euro Elternunterhalt, weil Rente und Pflegeversicherung die Heimkosten nicht decken.
Wer für den Fall der Fälle, dass er nicht mehr selbst handeln und entscheiden kann, Vorsorge treffen will, muss Vollmachten erteilen. Nicht nur im Alter, aber insbesondere im Alter ist dies wichtig. Nur rechtzeitige Vorsorge macht eine selbstbestimmte Lebensplanung möglich, auch in Situationen in denen der Betroffene nicht mehr selbst entscheiden kann.
Im Vortrag wird Rechtsanwältin Sonja Sattler auf die einzelnen Vollmachten eingehen und aufzeigen, wie Fehler bei Formulierung und Form vermieden werden können. Des Weiteren wird sie die Strukturen der Rechtsprechung beim Elternunterhalt skizzieren und darlegen, ob und wie man „Vorsorge“ treffen kann.
Der Vortrag „Vorsorge treffen: Elternunterhalt – Vorsorge- und Betreuungsvollmacht - Patientenverfügung“ findet am Dienstag, 12. November um 19 Uhr im Evangelischen Forum, Herzog-Wilhelm-Straße 24, München. Es referiert Rechtsanwältin Sonja Sattler. Der Eintritt ist frei.
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