Elisabeth-Kohn-Straße: Gericht bestätigt Mieterhöhungen

Gegen 20-prozentige Mieterhöhungen haben sich "München Modell"-Mieter vor Gericht gewehrt. Das bestätigt jedoch die Erhöhung.
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Heinrich Blank, Franz Gehrold und Wolfgang Donauer (von links) sind Vorsitzende der Mietergemeinschaft Elisabeth-Kohn-Straße.
Petra Schramek Heinrich Blank, Franz Gehrold und Wolfgang Donauer (von links) sind Vorsitzende der Mietergemeinschaft Elisabeth-Kohn-Straße.

Schwabing - Das Landgericht München hat in einem Urteil die Mieterhöhungen für die Bewohner dreier Häuser in der Elisabeth-Kohn-Straße bestätigt.

Die Mieter, deren Wohnungen nach dem sogenannten "München Modell" vermietet sind, waren mit ihrer Klage erfolglos.

Das Planungsreerat der Stadt prüft allerdings weiter den Kauvertrag mit dem Eigentümer der Wohnungen. Mitte Februar sollen Ergebnisse vorliegen.

Anfang Dezember flatterten den Mieter saftige Mieterhöhungen ins Haus. Dabei sollen mit dem München Modell eigentlich bezahlbare Wohnungen vor allem für Familien geschaffen werden. 

Das Planungsreferat warnt davor, wegen des Urteils das München Modell generell in Frage zu stellen. Bisher seien die wichtigen Beschlüsse zur Einführung, Fortschreibung und konkreten Anwendung des München Modells immer im fraktionsübergreifenden Konsens vom Stadtrat der Landeshauptstadt München beschlossen worden, heißt es in der Rathaus Umschau, dem Presseorgan der Stadt.

Das Planungsreerat schreibt: "Unverständlicherweise wird aktuell das München Modell Miete und der Mieterschutz in München generell von einigen Stimmen in Frage gestellt. Diese Interpretationen des gestrigen Urteils sind unangebracht, da lediglich ein Urteilstenor verkündet wurde und sich das Berufungsurteil lediglich mit der Auslegung des allgemeinen Mietrechts nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch beschäftigt hat. Ohne die Veröffentlichung der Urteilsgründe sind daher Aussagen und weitere Interpretationen spekulativ und nicht auf die Verfahrensweisen der Stadt beim München Modell Miete insgesamt zu übertragen."

 

 

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