Einbruch in Kindergarten nachträglich geklärt

Dank eines DNS-Treffers konnte ein versuchter Einbruch in einen Kindergarten nachträglich aufgeklärt werden. Der Täter, ein 35-jähriger Münchner, wurde zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr verurteilt.
von  az
Ein 35-Jähriger Münchner konnte für den Einbruch in den Kindergarten verantwortlich gemacht werden (Symbolbild).
Ein 35-Jähriger Münchner konnte für den Einbruch in den Kindergarten verantwortlich gemacht werden (Symbolbild). © imago

Berg am Laim - Im Mai 2013 hebelte ein zunächst unbekannter Täter ein Fenster im Erdgeschoss eines Kindergartens auf und gelangte so in die Räumlichkeiten. Aus bislang nicht bekannter Ursache ließ er von weiteren Tathandlungen ab und flüchtete. Bei seiner Tat ließ er einen Schraubendreher und Handschuhe am Tatort zurück.

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Bereits im Oktober 2013 konnten am Tatort gesicherte DNS-Spuren einem 35-jährigen Münchner zugeordnet werden. Dieser war jedoch zu dem damaligen Zeitpunkt unbekannten Aufenthalts. Am 03.12.2015 konnte der 35-Jährige schließlich aufgrund eines bestehenden Haftbefehls festgenommen werden.

Er wollte sich auch bei seiner Verhandlung vor Gericht nicht äußern und wurde für den versuchten Einbruch, sowie noch wegen zwei weiterer Fäller von Diebstahl zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt.

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