Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Nötigung

 In einem Beratungsgespräch, eine Woche vor der Tat, war er  "emotional aufgebracht, hat aber nicht mit Selbstmord gedroht"
Natalie Kettinger |
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Tat der Verzweiflung: Der Syrer auf dem Kran in Obersendling.
Erik Monchen Tat der Verzweiflung: Der Syrer auf dem Kran in Obersendling.

Fast 17 Stunden harrte der Syrer Abdullatif A. auf einem Baukran aus, um Visa für seine Angehörigen zu erpressen

Sendling - Gegen den syrischen Asylbewerber, der mit dem Sprung von einem Baukran gedroht hat, wurde ein Ermittlungsverfahren wegen versuchter Nötigung eingeleitet.

Der 31-Jährige hatte am Montag gedroht, sich in die Tiefe zu stürzen, sollten seine Frau und die sieben Kinder, die sich in Kairo aufhalten, nicht nachkommen dürfen. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte gestern: „Die Drohung, sich umzubringen, erfüllt potenziell den Tatbestand der Nötigung.“

Abdullatif A. ist seit Mitte Juli in Deutschland. Sieben Tage vor seiner Tat hatte er Rat beim „Infobus“ für Flüchtlinge gesucht, einer Einrichtung des Münchner Flüchtlingsrates und von amnesty international.

Er sei emotional aufgebracht gewesen, habe aber weder mit Suizid gedroht, noch suizidäre Tendenzen erkennen lassen, so die Verantwortliche Rebecca Kilian-Mason zur AZ. Die Situation syrischer Flüchtlinge sei aber generell "frustrierend": "Im Durchschnitt dauert es länger als ein Jahr bis über das Asylverfahren entschieden ist" - und noch einmal viele Monate, bis die Familie nachkommen dürfe. "Wir raten in diesen Fällen zu Geduld - mehr können wir leider nicht tun", sagt Rebecca Kilian-Mason.

 

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