Der Termin für die Briefwahl
Ab Dienstag, 18. Februar, werden die Wahlbenachrichtigungen verschickt.
Altstadt - Die Zustellung muss am 22. Februar abgeschlossen sein, so sieht es das Gesetz vor, wie die Stadt mitteilt. "Bürgerinnen und Bürger, die bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, obwohl sie glauben stimmberechtigt zu sein, bittet das KVR, sich bis zum 28. Februar bei der Wahlhotline unter 2 33-9 62 33 zu melden."
Die Wahlbenachrichtigung informiere die Münchner über ihren Abstimmungsraung. Sie enhalte Informationen über die Anforderung der Briefwahlunterlagen: "Die Briefwahlunterlagen enthalten neben einem Wahlschein drei Stimmzettel (Stadtrat grün, Oberbürgermeister gelb, Bezirksausschuss grau), drei Stimmzettelumschläge (grün, gelb, grau) und einen hellroten Wahlbriefumschlag, in den die Stimmzettelumschläge mit Stimmzetteln und der Wahlschein eingelegt werden müssen. Eine genaue Anleitung (Merkblatt für die Briefwahl) liegt den Briefwahlunterlagen bei."
Die Beantragung ist möglich entweder via Antrag per Post/Fax. "Briefwahlunterlagen können mit dem auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindlichen Vordruck beantragt werden." Oder übers Internet unter www.briefwahlmuenchen.de. Eine persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen ist zudem ab Montag, 24. Februar, in den Wahlbüros der Stadt möglich. Dort kann auch gleich vor Ort abgestimmt werden.