Brandstifter (30) legt Geständnis ab

Aus verschmähter Liebe zündet er zwei Mal ein Standl auf dem Viktualienmarkt an. Auch in zwei Wohungen legt er Feuer. Schaden: 129.000 Euro.
Torsten Huber |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Besnik B. (30) ist der Brandstifter vom Viktualienmarkt.
az Besnik B. (30) ist der Brandstifter vom Viktualienmarkt.

München - Der Brandstifter vom Viktualienmarkt hat ein Geständnis vor dem Münchner Landgericht abgelegt. „Albarina, die an dem Standl arbeitet, hat mir keine Chance gegeben. Sie hat mich nur hingehalten. Ich wollte Rache“, sagt der arbeitslose Angeklagte Besnik B. (30).

Wie berichtet, zündete der Mann aus dem Kosovo in der Nacht zum 22. September 2012 erstmals den Pilzstand von Renate Z. (51) an. Da das Feuer durch den starken Regen rasch gelöscht war, schlug Besnik B. sechs Tage später wieder zu.

Diesmal ging das weiße Standlzelt völlig in Flammen auf. Gesamtschaden: zirka 40000 Euro. Alberina K. hatte er durch einen Gelegenheitsjob auf dem Viktualienmarkt kennengelernt. Sie stammt ebenfalls aus dem Kosovo.

Besnik B. sagt: „Bei uns im Kosovo sagt man ja oder nein. Und nicht vielleicht.“ Die Vorsitzende Richterin Rosi Datzmann: „Aber im Kosovo ist es nicht üblich, dass man jemanden gleich die Wohnung anzündet, wenn man sich nicht an die Abmachung hält.“

Auch die Wohnungen seines Bruders und Vetters hat der Angeklagte aus Rache angezündet. 129000 Euro beträgt der Schaden. Sie sollen Besnik B., der 2011 nach Deutschland kommt, von Nürnberg nach München gelockt haben, weil sie angeblich einen besseren Job hatten: „In Nürnberg hatte ich einen Job. Hier lebte ich auf der Straße. Das hat mich frustriert.“

 

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.