BMW touchiert? - Autofahrer verübt Selbstjustiz

Führerscheinentzug und Geldstrafe: Weil er sich einen Radler greift, der sein Auto touchiert haben soll, wird ein Münchner verurteilt.
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Der aufgebrachte Autofahrer verfolgte den Radler, der sein Auto touchiert haben soll. Dabei achtete er auch nicht auf rote Ampeln oder den restlichen Verkehr. Jetzt verlor der Mann seinen Führerschein für ein Jahr. (Symbolbild)
dpa Der aufgebrachte Autofahrer verfolgte den Radler, der sein Auto touchiert haben soll. Dabei achtete er auch nicht auf rote Ampeln oder den restlichen Verkehr. Jetzt verlor der Mann seinen Führerschein für ein Jahr. (Symbolbild)

Schwabing - Immerhin zeigte er sich einsichtig. Ein 47-jähriger Münchner wurde wegen einer versuchten gefährlichen Körperverletzung und einer vorsätzlichen Straßenverkehrsgefährdung mit Nötigung zu einer Geldstrafe von 2.700 Euro verurteilt. Außerdem wurde ihm die Fahrerlaubnis für zwölf Monate entzogen, berichtet das Amtsgericht.

Das war geschehen: Der Münchner saß am 23. Oktober des vergangenen Jahres am Steuer seines BMW, als er plötzlich ein Geräusch hörte. Er ging davon aus, dass ein Fahrradfahrer sein Fahrzeug touchiert hatte. Der Fahrer nahm die Verfolgung des Radlers auf.

Und ging dabei rücksichtslos vor. Auf der Kreuzung Elisabethstraße/Nordendstraße zeigte die Ampel Rot für ihn. Doch der BMW-Fahrer ignorierte die Ampel und überquerte die Kreuzung. Eine Fußgängerin, die ihn eher zufällig bemerkte, stoppte abrupt, sonst wäre sie vielleicht von dem Wagen erfasst worden. Der BMW fuhr mit einem Abstand von nur etwa drei bis vier Schritten an ihr vorbei.

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Kurz danach zog der Fahrer nach rechts und stellte sich quer auf den Radweg. Er und sein Beifahrer sprangen aus dem Auto. Der Münchner packte den Radler am Kragen und warf diesen auf die Motorhaube. Er drückte sein Opfer zurück und schüttelte ihn aggressiv. Erst bei Eintreffen der Polizei ließ er von ihm ab. Verletzt wurde der Radler nicht.

Der Autofahrer ist voll geständig und bereut seine Tat

 

Vor Gericht war der Münchner voll geständig und bereute die Tat. Der Richter stellte fest: „Das an den Tag gelegte Verhalten im Zusammenhang mit einem aus dem Verkehrsgeschehen entstandenen Streit ist unter keinen Umständen hinzunehmen und entschuldbar.“

Der Münchner habe sich als ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeugs erwiesen. Daher ordnete das Gericht den Entzug der Fahrerlaubnis an und verhängte eine Sperre für die Wiedererteilung des Führerscheins von 12 Monaten.

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