Beweisfoto: BMW des LKA-Chefs parkt im Halteverbot
München - Dass es auch Polizisten mit den Verkehrsregeln nicht immer so genau nehmen, berichtete die AZ bereits: In der Innenstadt verhinderten Kriminalpolizisten, die Zivilfahrzeuge in der Fußgängerzone in der Augustinerstraße geparkt hatten, eine Adventsaktion: Der Packerlbus des MVV kam nicht durch, die Münchner warteten vergeblich darauf, ihre Einkäufe am Adventssamstag zwischenlagern zu können.
Ein weiteres Negativbeispiel liefert nun einer der höchsten Polizeichefs – bzw. dessen Chauffeur: Dieser parkte am 4. Dezember während einer fast zweistündigen Sitzung im absoluten Halteverbot einer Feuerwehranfahrtzone in Neuhausen.
Besprechung in der Hanns-Seidel-Stiftung - 750 Meter vom LKA entfernt
Robert Heimberger, Präsident der größten bayerischen kriminalpolizeilichen Ermittlungsbehörde (rund 1.800 Mitarbeiter), nahm am Dienstag voriger Woche von 13 bis 14.45 Uhr an einer Besprechung teil, wie ein LKA-Sprecher der AZ bestätigte. Die Personalversammlung fand in der CSU-nahen Hanns-Seidel-Stiftung in der Lazarettstraße 33 statt. Robert Heimberger ist ebenfalls CSU-Mitglied.
Das LKA in der Maillingerstraße ist nur rund 750 Meter (etwa neun Gehminuten) entfernt. Doch der Polizeipräsident ließ sich in seinem Dienst-BMW 530 d bringen. Er habe danach noch einen Anschlusstermin gehabt, so der Sprecher. Der Dienstwagen von Robert Heimberger ist nicht schwierig zu erkennen. Denn der BMW, der als Einsatzfahrzeug ausgerüstet ist, hat ein Wunschkennzeichen: mit den Initialen des Polizeipräsidenten und zwei Ziffern seines Geburtsjahres.
Schilder weisen deutlich auf das Halteverbot hin
Der Fahrer ließ den Polizeichef am 4. Dezember aussteigen. Die Parkplatzsituation war angespannt. Das kennen nicht nur die Neuhauser. Der Fahrer stellte sich ein paar Häuser weiter in eine Einfahrt. Dabei ist die Situation direkt neben der Einmündung der Ernst-Henle-Straße eindeutig: Gleich drei Schilder weisen auf ein absolutes Halteverbot hin. Auf zwei Verkehrszeichen steht "Feuerwehranfahrtzone einschließlich Gehweg", auf einem dritten "Feuerwehrzufahrt".
Doch das hielt den Chauffeur nicht davon ab, dort zu parken. Als Parken gilt bereits, wenn das Fahrzeug verlassen wird und länger als drei Minuten steht. Das Parken in einer Feuerwehranfahrtzone kann mit 35 Euro Bußgeld geahndet werden. Wird ein Rettungsfahrzeug behindert, kostet es 65 Euro. Der LKA-Sprecher zu dem Parkverstoß: "Die Überbrückung der Wartezeit lag ausschließlich in der Verantwortung des Fahrers."