Betrügerischer Senior (83) legt Rentnerin (65) rein
Eine 65-Jährige Münchnerin wird Opfer eines 83-jährigen Trickbetreügers. Wie sich herausstellt, ist sie nicht sein erstes Opfer.
Sendling - Am Donnerstag, 2. Januar, in den Nachtmittagsstunden meldete sich eine 65-jährige Hausfrau bei der Polizeiinspektion 41 Laim und teilte mit, dass sich bei ihr eine Rechtsanwaltskanzlei gemeldet hätte. Von dort wurde ihr mitgeteilt, dass sie im Jahre 2011 bei einem Gewinnspiel bis zu 500.000 Euro gewonnen hätte.
Wegen eines Fehlers der Gewinnspielfirma sei der Gewinn jedoch nicht ausbezahlt und sie sei auch noch nicht darüber informiert worden. Das Geld sei bereits durch die Rechtsanwaltskanzlei eingeklagt worden, was jedoch mit entsprechenden Kosten verbunden sei.
Um den Geldgewinn zu bekommen, sollte die Rentnerin nun die Kosten in Höhe von 500 Euro bezahlen. Es wurde ihr angekündigt, dass ein Partner vor Ort bei ihr vorbeikommen würde.
Kurz darauf meldete sich tatsächlich ein Mann bei der Rentnerin und vereinbarte ein Treffen in einer Bankfiliale, um die Dame bei den Formalitäten im Zusammenhang mit dem Geldtransfer zu unterstützen.
Vor Ort traf sie einen 83-jährigen Rentner, der sie dabei unterstützte, das Geld in die Türkei zu transferieren. Während dieses Vorgangs konnte der Täter durch eingesetzte Beamte der Polizeiinspektion Laim festgenommen werden.
Im Rahmen der weiteren Ermittlungen stellte sich heraus, dass der Beschuldigte für eine Vielzahl von Trickbetrügereien in Frage kommt. Eine erste Sichtung ergab, dass er bereits bei mindestens 50 Opfern auf gleiche Weise Geld in Höhe von mehreren Zehntausend Euro ergaunert hat.
Die Münchner Polizei rät in diesem Zusammenhang:
Bei unseriösen Anrufen auflegen - auch eine offenbar deutsche Festnetznummer, die auf dem Display erscheint, kann technisch manipuliert sein.
Entgegennahme von Gewinnen nur bei tatsächlicher und bewußter Teilnahme an Gewinnspielen, die durch seriöse Unternehmen veranstaltet werden.
Unter keinen Umständen Vorauszahlungen auf den Gewinn leisten, auch wenn z.B. durch angebliche Rechtsanwälte oder Notare Vertrauen erweckt werden soll. Gelder, die ins Ausland überwiesen werden, sind regelmäßig unwiederbringlich verloren!
Generell gilt, keinerlei Zahlungen aufgrund telefonischer Anrufe mit Bezug zu Gewinnspielen leisten! Echte Staatsanwälte, Richter oder Polizeibeamte würden nie telefonisch zu derartigen Zahlungen auffordern.
Keine Bekanntgabe oder Bestätigung persönlicher Daten (insbesondere Bankdaten oder PIN) an Unbekannte am Telefon.
Erstattung einer Strafanzeige bei der örtlich zuständigen Polizeiinspektion im Falle getätigter Zahlungen oder konkreten Betrugsversuchen.
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